Gesetzentwurf zu Mindestlohn, Mini- und Midijobs verzichtet auf Pflichten zur Aufzeichnung der Arbeitszeit

| Politik Politik

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett wie erwartet die Mindestlohnerhöhung sowie die Heraufsetzung der Minijob-Verdienstgrenze auf 520 Euro zum 1. Oktober 2022 beschlossen. Die beiden Referentenentwürfe wurden zu einem einheitlichen Kabinettsentwurf zusammengeführt.

Mit großer Erleichterung konstatiert der DEHOGA Bundesverband, dass die im Referentenentwurf des Arbeitsministeriums enthaltene Pflicht zur tagesaktuellen, elektronischen Arbeitszeitaufzeichnung komplett gestrichen wurde. Die schnelle und konsequente Gegenwehr der Wirtschaft sei hier offenbar erfolgreich gewesen, so der Verband. Mehrere Hundert Millionen Euro Bürokratielasten seine somit abgewehrt worden.

Nichts geändert habe sich dagegen an der erhöhten Personalkostenbelastung bei den Midijobs durch die Verlagerung der Sozialabgabenlast auf die Arbeitgeber, die der DEHOGA auf bis zu acht Prozent schätzt. Hier müsse weiterhin Überzeugungsarbeit geleistet werden. Außerdem befürwortet der DEHOGA eine Erhöhung der Minijobgrenze bereits zum 1. April 2022 als Beitrag zur Arbeitskräftesicherung in der Sommersaison. Zeitnah will der Verband dazu eine aktualisierte Stellungnahme vorlegen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.