Gesundheitsminister: «begleitetes Trinken» untersagen

| Politik Politik

Die Gesundheitsminister der Länder drängen auf ein gesetzliches Verbot des sogenannten begleiteten Trinkens von Jugendlichen ab 14 Jahren. Alkohol als weit verbreitete Droge stelle bei Kindern und Jugendlichen ein großes Problem dar, sagte die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Thüringens Ressortchefin Katharina Schenk (SPD) zum Abschluss des Treffens mit ihren Länderkollegen und -kolleginnen in Weimar. Appelle allein würden nichts am Missbrauch ändern. 

Die Länder-Gesundheitsminister folgten einem Antrag aus Mecklenburg-Vorpommern, der auf eine entsprechende Änderung des Jugendschutzgesetzes abzielt. Jugendliche in Deutschland dürfen regulär ab 16 Jahren Bier, Wein und Sekt kaufen und trinken. In Begleitung einer sorgeberechtigten Person ist das jedoch schon ab 14 Jahren erlaubt - auch in Gaststätten oder in der Öffentlichkeit. Die entsprechende Regelung im aktuellen Jugendschutzgesetz aus dem Jahr 1952 soll nach dem Willen der Ressortchefs abgeschafft werden.

Vorstoß trifft bei Bundesgesundheitsministerin auf offene Ohren

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) unterstützt das Anliegen der Länderchefs: «Ich halte den Vorstoß, wie ihn jetzt die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister gemacht haben, für gut.» Sie stehe beim Jugendschutz - der neben dem Alkoholverzehr auch den Medien- und Drogenkonsum umfasse - im Austausch mit der Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU).

Bereits im vergangenen Jahr hatte sich die Gesundheitsministerkonferenz für ein Verbot des sogenannten begleitenden Trinkens ausgesprochen. Gerade für Jugendliche birgt Alkohol erhebliche gesundheitliche Gefahren. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene reagieren empfindlicher auf Alkohol, weil sich ihre Organe und vor allem das Gehirn noch entwickeln. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.