Gesundheitsministerium rät von Klarsichtmasken als Mund-Nasen-Bedeckung ab

| Politik Politik

Das bayrische Gesundheitsministerium hat die beliebten Kunststoffmasken erneut bewertet und sein bislang positives Urteil revidiert. Damit entsprechen die Klarsichtmasken nicht mehr den Anforderungen an Mund-Nasen-Bedeckungen. In verschiedenen Tests wurde deutlich, dass sich die Verbreitung der Aerosole nur minimieren lässt, wenn die Masken eng an Mund und Nase sowie den Seiten anliegen. „Klarsichtmasken aus Kunststoff, auch wenn sie eng anliegen, entsprechen diesen Vorgaben an eine Mund-Nasen-Bedeckung regelmäßig nicht und sind den Visieren damit quasi gleichgestellt“, urteilte das bayrische Gesundheitsministerium.

Lange Zeit lag der Fokus auf der Vermeidung einer Tröpfcheninfektion. Mittlerweile sind die Erkenntnisse über das SARS-CoV-2 Virus und dessen Übertragungswege allerdings weiter fortgeschritten. Es ist wissenschaftlich gesichert, dass das Corona-Virus auch durch Aerosole übertragen werden kann. Aerosole werden nicht nur beim Sprechen, sondern schon beim Atmen freigesetzt.


[Anzeige]

FFP2-Maske – Made in Germany

Die CE-zertifizierte FFP2-Maske ermöglicht eine hohe Filterleistung und ein leichtgängiges Atmen. Die Masken sind werden hygienisch verpackt und in 10er Pack verschweißt. Made in Germany, alle Materialien als auch die Produktion aus Deutschland. Nur 3 Euro pro Stück.
Mehr erfahren


Da Aerosole deutlich kleiner als Tröpfchen seien, sei es besonders wichtig, dass die Mund-Nasen-Bedeckung dicht an der Haut anliege, um auch eine Freisetzung an der Seite oder nach unten zu minimieren, teilte das Bayerischen Gesundheitsministeriums mit. „Deshalb ist eine Mund-Nasen-Bedeckung eine an den Seiten eng anliegende, Mund und Nase bedeckende textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung sowohl von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln als auch von Aerosolen durch Atmen, Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie.“

Nur mit einer eng an der Haut anliegenden Mund-Nasen-Bedeckung werde eine seitliche oder aufwärtsgerichtete Freisetzung dieser potentiell infektiöseren Luftgemische bestmöglich minimiert, hieß es in der Erklärung weiter. Eine Haltung, die das RKI teilt.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.