Gewerkschaft bricht Tarifverhandlungen im bayerischen Gastgewerbe in erster Runde ab

| Politik Politik

Der DEHOGA Bayern sowie die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) konnten sich in München nicht auf einen neuen Entgelttarifvertrag für Bayerns Hotellerie und Gastronomie einigen.Die Gewerkschaft NGG brach die Gespräche am Montag bereits nach kurzer Zeit ab, wie Verhandlungsführer Mustafa Öz sagte. Nun plane man Aktionen bis hin zum Warnstreik. Die NGG forderte 14,5 Prozent Lohnerhöhung für ein Jahr. Dise Forderungen wiesen die Arbeitgeber als unrealistisch zurück.

Warnstreiks könnten laut Öz auch den Eröffnungstag der Fußball-Europameisterschaft Mitte Juni treffen, wenn es bis dahin keine neuen Gespräche gebe. 
 
Die Gewerkschaft forderte 14,5 Prozent Lohnerhöhung für ein Jahr. Die Arbeitgeberkommission des DEHOGA Bayern wies dies in einer für alle sehr schwierigen Zeit angesichts der immer noch spürbaren Nachwirkungen der Coronapandemie, extrem hoher Energie- und Einkaufskosten, der Mehrwertsteuererhöhung auf 19 Prozent sowie einer zunehmenden Konsumzurückhaltung als unverhandelbar zurück. Sie forderte zudem eine mehrjährige Planungssicherheit für die Betriebe. Die NGG war diesbezüglich nicht bereit, von ihrer Forderung abzurücken.
 
Der DEHOGA Bayern als Arbeitgeberverband hat zu jeder Zeit Gesprächs- und Verhandlungsbereitschaft signalisiert, sobald eine realistische Forderung vorliegt. Insbesondere kann sich der Verband bei den Auszubildenden ein Ausbildungspaket vorstellen, da ihm insbesondere die Auszubildenden besonders am Herzen liegen.
 
Der DEHOGA Bayern bedauerte im Sinne der Arbeitnehmer zu keinem Abschluss gekommen zu sein, stehe aber jederzeit für weitere Gespräche zur Verfügung, so der Verband.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.