Gewerkschaftschef gegen Reform der Arbeitszeit

| Politik Politik

Der Gewerkschaftsvorsitzende Michael Vassiliadis lehnt eine Reform des Arbeitszeitgesetzes ab und kündigt mögliche rechtliche Schritte an. «Zur Not werden wir die Frage der Flexibilisierung der Arbeitszeit vor deutsche und europäische Gerichte bringen», sagte der Chef der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) der Deutschen Presse-Agentur. 

In der Industrie seien die Möglichkeiten zur Flexibilisierung heute schon weitgehend ausgereizt. «Das Zweite ist: Da, wo die Tarifverträge gelten, hätte eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes gar keine Auswirkung, weil der jeweilige Tarifvertrag gilt.» Aber der Druck der Arbeitgeber würde steigen. 

«Dramatisch wären die Folgen allerdings auf die Beschäftigten, die jetzt schon keinen Schutz durch Tarifverträge haben. Das spaltet die Arbeitnehmerschaft weiter», sagte Vassiliadis. «Der dritte Punkt: Wir werden das in den Berufsgenossenschaften thematisieren. Wir wissen aus Studien, dass ab der achten Stunde Arbeitszeit das Unfallrisiko steigt. Das ist etwa bei Anlagen in der Chemieindustrie keine gute Idee. Das andere ist der Gesundheitsschutz.» 

Koalition will wöchentliche Höchstarbeitszeit ermöglichen

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es, die Arbeitswelt sei im Wandel. Beschäftigte und Unternehmen wünschten sich mehr Flexibilität. «Deshalb wollen wir im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit schaffen – auch und gerade im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.» Zur konkreten Ausgestaltung begann ein Dialog mit den Sozialpartnern.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hatte eine schnelle Reform des Arbeitszeitgesetzes gefordert. «Eine wöchentliche Höchstarbeitszeit passt besser in das Zeitalter der Digitalisierung als die strikte tägliche Höchstarbeitszeit», sagte Dulger der dpa. «Wir brauchen das in Deutschland jetzt endlich auch.» 

Das Gesetz sieht vor, dass die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten darf. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben - eine Verkürzung auf zehn Stunden ist unter Voraussetzungen möglich etwa in Krankenhäusern, in Verkehrsbetrieben oder Gaststätten.

Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi hatte gesagt, eine Abschaffung des regulären Achtstundentags gehe an der Realität der Beschäftigten völlig vorbei. Schon heute leisteten die Menschen in Deutschland zahlreiche Überstunden, viele davon unbezahlt. Schon heute vereinbarten die Sozialpartner in Tausenden Tarifverträgen flexible Arbeitszeiten. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.