Gewerkschaftschef gegen Reform der Arbeitszeit

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Der Gewerkschaftsvorsitzende Michael Vassiliadis lehnt eine Reform des Arbeitszeitgesetzes ab und kündigt mögliche rechtliche Schritte an. «Zur Not werden wir die Frage der Flexibilisierung der Arbeitszeit vor deutsche und europäische Gerichte bringen», sagte der Chef der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) der Deutschen Presse-Agentur. 

In der Industrie seien die Möglichkeiten zur Flexibilisierung heute schon weitgehend ausgereizt. «Das Zweite ist: Da, wo die Tarifverträge gelten, hätte eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes gar keine Auswirkung, weil der jeweilige Tarifvertrag gilt.» Aber der Druck der Arbeitgeber würde steigen. 

«Dramatisch wären die Folgen allerdings auf die Beschäftigten, die jetzt schon keinen Schutz durch Tarifverträge haben. Das spaltet die Arbeitnehmerschaft weiter», sagte Vassiliadis. «Der dritte Punkt: Wir werden das in den Berufsgenossenschaften thematisieren. Wir wissen aus Studien, dass ab der achten Stunde Arbeitszeit das Unfallrisiko steigt. Das ist etwa bei Anlagen in der Chemieindustrie keine gute Idee. Das andere ist der Gesundheitsschutz.» 

Koalition will wöchentliche Höchstarbeitszeit ermöglichen

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es, die Arbeitswelt sei im Wandel. Beschäftigte und Unternehmen wünschten sich mehr Flexibilität. «Deshalb wollen wir im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit schaffen – auch und gerade im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.» Zur konkreten Ausgestaltung begann ein Dialog mit den Sozialpartnern.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hatte eine schnelle Reform des Arbeitszeitgesetzes gefordert. «Eine wöchentliche Höchstarbeitszeit passt besser in das Zeitalter der Digitalisierung als die strikte tägliche Höchstarbeitszeit», sagte Dulger der dpa. «Wir brauchen das in Deutschland jetzt endlich auch.» 

Das Gesetz sieht vor, dass die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten darf. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben - eine Verkürzung auf zehn Stunden ist unter Voraussetzungen möglich etwa in Krankenhäusern, in Verkehrsbetrieben oder Gaststätten.

Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi hatte gesagt, eine Abschaffung des regulären Achtstundentags gehe an der Realität der Beschäftigten völlig vorbei. Schon heute leisteten die Menschen in Deutschland zahlreiche Überstunden, viele davon unbezahlt. Schon heute vereinbarten die Sozialpartner in Tausenden Tarifverträgen flexible Arbeitszeiten. (dpa)


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