Griechenland befreit Service-Mitarbeiter in Gastronomie und Hotellerie von Maskenpflicht

| Politik Politik

Vom 1. Juni an müssen die Menschen in Griechenland in Innenräumen von Geschäften, Gaststätten und Kultureinrichtungen wie Theatern und Museen keine Maske mehr tragen. Lediglich für Betriebe im Gesundheitssektor, etwa Krankenhäuser und Pflegeheime, gelte die Maskenpflicht auch weiterhin, teilte Gesundheitsminister Thanos Plevris am Mittwochnachmittag im Staatsfernsehen mit.

Auch Service-Mitarbeiter in Gastronomie und Hotellerie sind von Juni an von der Maskenpflicht befreit. Die Lockerung gelte vorerst bis zum 15. September und komme dann wieder auf den Prüfstand, sagte Plevris.

Athen hatte bereits Ende April zahlreiche Corona-Maßnahmen aufgehoben - so müssen die Menschen etwa beim Besuch der Innenräume von Cafés und Tavernen keinen Impfnachweis mehr vorlegen. Zudem können Besucher und Urlauber aus dem Ausland mittlerweile ohne Impfnachweis einreisen.

Deutschland: Kritik an Maskenpflicht in Flugzeugen

Hierzulande lässt hingegen die Beibehaltung der Maskenpflicht auf Passagierflügen von und nach Deutschland den Luftverkehrsverband BDL nicht ruhen. Hauptgeschäftsführer Matthias von Randow verlangte am Mittwoch erneut ein Ende der Maskenpflicht. Die Passagiere sollten selbst entscheiden, ob sie den Mund- und Nasenschutz tragen wollen oder nicht, sagte er laut einer Mitteilung. Das Prinzip der Freiwilligkeit gelte in den meisten anderen Lebens- und Arbeitsbereichen, aber nicht in Flugzeugen mit ihrem besonders geringen Infektionsrisiko.

«Die Maskenpflicht an Bord von Flugzeugen ist den Passagieren mittlerweile nicht mehr nachvollziehbar zu vermitteln und führt immer mehr zu kaum vermeidbaren Auseinandersetzungen», sagte von Randow. Die Bundesregierung solle die Maskenpflicht auf dem Verordnungsweg beenden und dem Beispiel zahlreicher anderer Staaten wie Frankreich, den USA oder Großbritannien folgen.

Die Luftsicherheitsagentur EASA und die EU-Gesundheitsbehörde ECDC empfehlen seit Montag nicht mehr generell verpflichtendes Maskentragen in Flughäfen und Flugzeugen. Wenn am Abflug- oder Zielort eine Maskenpflicht im Verkehr besteht, sollte dies aber weiter auch in den Flugzeugen gelten. In Deutschland ist die bundesweite Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen im Infektionsschutzgesetz vorerst bis 23. September festgelegt. Auch im Nahverkehr mit Bussen und Bahnen gilt Maskenpflicht, die jeweils die Länder anordnen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Schweizer Nationalrat hat eine Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2035 abgelehnt. HotellerieSuisse kritisiert die Entscheidung. Nach der Entscheidung des Nationalrates wird sich nun der Ständerat mit der Vorlage befassen.

Marmelade kehrt zurück, Honig wird transparent: Die reformierten EU-Frühstücksrichtlinien bringen ab Juni 2026 neue Kennzeichnungspflichten auf das Buffet. Warum die strengeren Herkunftsangaben beim Honig den Einkauf verändern und neue Chancen für regionale Frühstückskonzepte bieten.

Der Deutsche Tourismusverband fordert anlässlich einer Bundestagsanhörung eine langfristige Absicherung der Finanzierung für die touristische Infrastruktur: Nur mit verlässlichen Förderinstrumenten könnten die Ziele der Nationalen Tourismusstrategie realisiert werden.

Die EU-Kommission hat erstmals Strategien für Inseln und Küstenregionen vorgestellt. Im Fokus stehen touristisch geprägte Gebiete, die mit Klimawandel, Wohnraummangel, saisonalen Arbeitsmärkten und einer hohen Abhängigkeit vom Tourismus konfrontiert sind.

Der Hotelverband Deutschland fordert eine Klarstellung der EU-Kommission zur Auslegung der Verpackungsverordnung PPWR. Nach Ansicht des Verbands könnten Hotels und Gastronomiebetriebe sonst fälschlicherweise als Hersteller von Verpackungen eingestuft werden.

Die Europäische Kommission hat wegen der Registrierungspflicht für Reisende ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet. Die spanischen Hotelverbände FEHM und CEHAT begrüßen den Schritt und fordern die sofortige Aufhebung der Regelung.

Ein Bündnis aus 14 Wirtschaftsverbänden fordert die Bundesregierung zur Modernisierung des Arbeitszeitrechts auf. Im Zentrum steht die Forderung nach einer Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.

Der Deutsche Tourismusverband fordert angesichts steigender kommunaler Kosten eine breitere Finanzierungsbasis für touristische Infrastrukturen. Dabei werden insbesondere Gästebeiträge und Tourismusabgaben als Mittel zur Sicherung der regionalen Attraktivität hervorgehoben.

Wie schon 2015 scheitert Hamburg mit seinen Olympia-Plänen am Willen der Bevölkerung. Das ist auch eine Niederlage für den Senat und seinen Bürgermeister Peter Tschentscher. Wirtschaftsverbände bedauerten das Nein zu Olympia.

Urlaub in Deutschland könnte für viele angesichts der angespannten Weltlage eine realistische Option werden. Profitieren dürften nach Ansicht des Tourismus-Koordinators vor allem küstennahe Regionen.