Hälfte der Deutschen will Impfpass erst nach umfassendem Impfangebot

| Politik Politik

Die Hälfte der Deutschen will einen einen Corona-Impfpass, wenn alle Menschen in der Bundesrepublik ein Impfangebot bekommen haben. 16 Prozent sind dafür, einen solchen «Grünen Pass» nach dem Vorbild Israels sofort einzuführen. 35 Prozent lehnen die Einführung eines Passes grundsätzlich ab, so eine YouGov-Umfrage.

Israel hatte am vergangenen Sonntag einen sogenannten Grünen Pass eingeführt, der Genesenen und Geimpften in der Corona-Krise zahlreiche Erleichterungen gewährt. Auch für Nicht-Geimpfte wurden zwar Einschränkungen gelockert, sie erhielten aber deutlich weniger Freiheiten zurück.

Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben sich zwar am Donnerstag darauf verständigt, dass innerhalb der nächsten drei Monate ein europäischer Impfpass entwickelt werden soll. Unklar ist aber noch, welche Erleichterungen damit verbunden sein werden.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich grundsätzlich offen dafür gezeigt, Geimpften Vorteile zu gewähren - aber erst zu einem späteren Zeitpunkt. «Wenn wir genügend Menschen ein Impfangebot gemacht haben werden und sich einige partout nicht impfen lassen wollen, wird man überlegen müssen, ob es in bestimmten Bereichen Öffnungen und Zugänge nur für Geimpfte geben soll», sagte Merkel in einem am Donnerstag veröffentlichten Interview der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung». Kritiker halten ein solches Vorgehen für eine Impfpflicht durch die Hintertür. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.