Härtere Strafen für K.-o.-Tropfen?

| Politik Politik

 Der Bundesrat befasst sich mit einem Vorstoß zu härteren Strafen für den Einsatz sogenannter K.-o.-Tropfen bei Raub- und Sexualdelikten. Dazu brachte Nordrhein-Westfalen eine Initiative ein, um die Mindeststrafe von drei auf fünf Jahre heraufzusetzen. Es gehe um eine gezielte, hinterhältige Methode, den Willen eines Menschen gewaltsam auszuschalten, sagte Justizminister Benjamin Limbach in der Länderkammer in Berlin. 

Damit verbundene Risiken für Leib und Leben seien erheblich, erläuterte der Grünen-Politiker. «Ob die Tatwaffe fest ist wie ein Messer oder flüssig wie K.-o.-Tropfen, macht schlicht keinen Unterschied.» Im Blick steht etwa die Chemikalie Gamma-Butyrolacton. Wird sie in Getränke gegeben, kann Opfern dadurch nach einigen Minuten schwindelig werden, sie können das Bewusstsein verlieren. 

Vorschlag für Gesetzesänderung 

Konkret sieht der Gesetzentwurf Nordrhein-Westfalens vor, dass neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen auch die «Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen» ins Strafgesetzbuch für Taten aufgenommen wird, die mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren geahndet werden.

Mit der Initiative befassen sich zunächst die Ausschüsse des Bundesrats. Die Länderkammer entscheidet in einer nächsten Sitzung, ob sie den Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen will. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.

Die Europäische Kommission will Mitgliedstaaten und Kommunen mit dem geplanten Affordable Housing Act zusätzliche Instrumente gegen Wohnungsdruck an die Hand geben. Ein Schwerpunkt des Vorhabens sind Maßnahmen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen wie Airbnb.