Hamburg lockert Tanzverbot: 250 Menschen dürfen im Freien feiern

| Politik Politik

Erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie darf in Hamburg unter strengen Auflagen wieder getanzt werden. Der Senat beschloss, das Tanzen ab Freitag unter freiem Himmel zu erlauben. Bedingung sei, dass alle Besucher negativ getestet, vollständig geimpft oder genesen seien, sagte Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am Dienstag. Wo getanzt werde, legte der Senat nicht fest - es müsse ein abgegrenztes Gelände sein, auf dem maximal 250 Menschen ohne Maske feiern dürften.

An den vergangenen Wochenenden hatten Jugendliche in den Hamburger Grünanlagen immer wieder illegale Partys organisiert. Wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung und den Lärmschutz sowie wegen Straftaten räumte die Polizei mehrfach den Stadtpark, wo Tausende junge Menschen feierten. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hatte sich daraufhin für eine Lockerung des Tanzverbots stark gemacht.

Auf die Ausschreitungen reagiert der Senat jetzt mit einem Alkoholverbot. Ab 21.00 Uhr an Freitagen und Samstagen dürfe im Stadtpark kein Alkohol mitgeführt oder getrunken werden, erklärte Tschentscher. Es gebe in dem Park eine besondere Situation: Mit Einbruch der Dunkelheit sei die Stimmung an den vergangenen Wochenenden gekippt. Polizisten seien bepöbelt und mit Flaschen beworfen worden. Die aggressiven Parkbesucher hätten auch Pyrotechnik gezündet.

In Schleswig-Holstein dürfen Diskotheken - einschließlich der Innenbereiche - bereits seit Montag wieder öffnen - allerdings nur unter strengen Vorgaben. Neben einem Hygienekonzept, der Erhebung und der Kontaktdaten ist auch ein negativer Test und die Beschränkung auf 125 Personen nötig. Niedersachsen hatte bereits Ende Mai die Öffnung von Clubs und Diskotheken in Landkreisen mit einer Inzidenz unter 35 erlaubt. Seit vergangener Woche brauchen Besucher beim Tanzen keine Maske mehr zu tragen, sollen jedoch einen negativen Test oder Nachweis über vollständige Impfung oder Genesung vorlegen.

Hamburg hatte die sogenannten Tanzlustbarkeiten Mitte März vergangenen Jahres verboten. Das Verbot blieb auch im vergangenen Sommer bestehen, als die Inzidenz zeitweise unter den Wert von 1 gefallen war. Derzeit liegt die Zahl der Neuinfektion binnen sieben Tagen bei 9,8, wie die Gesundheitsbehörde am Dienstag mitteilte.

Der Senat beschloss außerdem am Dienstag, Sportveranstaltungen mit Zuschauerplatzierung im Schachbrettmuster zuzulassen, das heißt mit der Hälfte der Kapazität. Indoor-Sport darf mit einer Person je zehn Quadratmeter Fläche stattfinden. Die Gültigkeit von Antigenschnelltests wird von 24 auf 48 Stunden verlängert. Auch für Kreuzfahrten reicht nun ein Schnelltest. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.

Fernsehen, Spitzenküche - und jetzt auch noch Kommunalpolitik für Alexander Herrmann? Die Wählerinnen und Wähler im oberfränkischen Landkreis Kulmbach haben entschieden.

Das neue Tariftreuegesetz trifft die Hotellerie im Kern: Zimmerkontingente und Tagungen für den Bund hängen künftig an strikten Tarifvorgaben. Der Dehoga warnt trotz Nachbesserungen vor einem enormen Prüfaufwand für die Betriebe.

Unter welchen Namen dürfen Burger und Schnitzel ohne Fleisch in der EU verkauft werden? Nach viel Wirbel gibt es eine Einigung. Komplett glücklich ist der deutsche Minister damit nicht.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger spricht sich für einen Karenztag bei Krankheit aus. Lohn soll es dann erst ab dem zweiten Krankheitstag geben. Was er sich davon verspricht.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden fordert in einem Brandbrief den Stopp der Potsdamer Verpackungssteuer. Sie warnen vor Preissteigerungen von bis zu 50 Prozent und bezweifeln den ökologischen Nutzen der Abgabe.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat den Weg für die Rückerstattung von Corona-Soforthilfen frei gemacht. Wer vor dem 8. April 2020 Anträge stellte und bereits Geld zurückgezahlt hat, erhält dieses nun inklusive Zinsen zurück – allerdings erst nach einem noch einzurichtenden Antragsverfahren.

Mit Anwälten und Abmahnungen kämpfen die Oktoberfestwirte gegen den illegalen Weiterverkauf von Tischreservierungen. Nachdem erste Urteile gegen horrende Preise gefallen sind, warnen Stadt und Wirte nun gemeinsam: Gültig sind nur Original-Reservierungen.

Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) will das Verbot der Bettensteuer durch den Freistaat Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Zuerst muss aber noch der Stadtrat zustimmen.

Die Idee einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke stößt in der Bevölkerung einer Umfrage zufolge auf große Zustimmung. 60 Prozent der Befragten bewerten eine Steuer positiv, deren Höhe mit dem Zuckergehalt des Getränks steigt.