Hamburg: Sperrstunde und Alkoholverbot mindestens bis Ende Juni

| Politik Politik

Abendliche Sperrstunde und Alkoholverbot am Wochenende sollen im Hamburger Schanzenviertel und in Teilen von St. Pauli noch mehrere Wochen gelten. «Das sind harte Eingriffe, weil jeder betroffen ist. Aber ich fürchte, wir werden das noch mindestens den ganzen Juni beibehalten müssen», sagte Sozial- und Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard (SPD) der «Bild»-Zeitung. Die Feier-Exzesse vom vergangenen Wochenende im Schanzenviertel hätten bei ihr «deutlichen Ärger» ausgelöst, so die Senatorin. Sie fügte hinzu: «Ich kann ja die jungen Leute verstehen, die Party machen wollen. Aber die Opfer sind am Ende viele Gastronomen, denen es sowieso schon schlecht geht.» Diese litten nun unter Einschränkungen, die der Senat habe verhängen müssen.

Seit Freitag gilt in den Hamburger Szenevierteln am Wochenende ein Alkoholverbot. Zwischen 20.00 und 6.00 Uhr dürfen Bier und Wein nicht verkauft werden. Auch das Mitführen alkoholischer Getränke ist in dieser Zeit nicht erlaubt. Die Gastronomie muss um 23.00 Uhr auch im Außenbereich schließen.

In der Nacht zum Samstag war die Polizei wieder gegen größere Menschenansammlungen eingeschritten. «Bei dem guten Wetter gab es ein großes Personenaufkommen in den Parks», sagte ein Polizeisprecher. Auf dem Alma-Wartenberg-Platz im Stadtteil Ottensen sei es zu zahlreichen Verstößen gegen die Corona-Verordnung gekommen. Rund 400 Besucher blockierten den Angaben zufolge die Straße, hielten sich nicht an die Abstände, trugen keine Maske und tranken trotz Verbots Alkohol. Es sei auch Widerstand gegen die Einsatzkräfte geleistet worden, die mit Lautsprecherdurchsagen zur Einhaltung der Corona-Regeln aufforderten.

Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche, lag am Samstag nach Angaben der Gesundheitsbehörde bei 21,5. Das Robert Koch-Institut (RKI) gab den Wert für Hamburg mit 17,8 an. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen. Jetzt äußerten sich Ministerpräsidenten.

Die Obergrenze für Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung ist für 2025 erreicht, was zu Ablehnungen offener Anträge führt und bei Wirtschaftsverbänden angesichts politischer Pläne zur Kontingentsreduzierung auf 25.000 auf Kritik stößt.

Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeskanzler Friedrich Merz auf ein umfangreiches Reformpaket zur Modernisierung von Staat und Verwaltung geeinigt. Dieses könnte bei konsequenter Umsetzung auch für das Gastgewerbe spürbare Entlastungen bringen.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erwägt ein Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste wie Uber Eats, Wolt und Lieferando. Die Maßnahme soll nach einer rbb-Recherche, in der auf mögliche kriminelle Strukturen in der Branche hingewiesen wurde, effektiver gegen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorgehen.

Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um. Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.

Gastronomen, Pendler sowie Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen.

Die große Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland spricht sich für eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden aus. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse des nun vorgestellten DGB-Index Gute Arbeit 2025.

Eine Umfrage beleuchtet die Herausforderungen der DSGVO-Umsetzung in der deutschen Wirtschaft. Unternehmen fordern mehrheitlich eine umfassende Reform der europäischen Datenschutzregeln, um die Digitalisierung und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz nicht weiter zu behindern.

Bundesernährungsminister Alois Rainer hat die geplante Novellierung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes verschoben. Die Ausweitung der Kennzeichnung auf weitere Tierarten und die Einbeziehung der Gastronomie sind weiterhin strittige Punkte, während die Bezahlbarkeit von Lebensmitteln für den Minister im Vordergrund steht.

Der Deutsche Bundestag hat den Haushalt 2026 verabschiedet. Das zentrale Element aus Sicht des Gastgewerbes ist die Verankerung der auf sieben Prozent gesenkten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. Der DEHOGA zeigte sich zuversichtlich, dass nun auch die Mehrheit der Bundesländer im Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen wird.