Haustrunk für Brauerei-Mitarbeiter bleibt steuerfrei

| Politik Politik

Der Haustrunk für Angestellte von Brauereien bleibt steuerfrei. „Eine Abschaffung der Biersteuerbefreiung für Haustrunk ist vorerst nicht vorgesehen", heißt es in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums. Zuvor waren Überlegungen zur einer geplanten Besteuerung bekannt geworden.

Nach Angaben einer Ministeriumssprecherin habe das mehrheitliche Votum der Finanzminister aus den Ländern den Ausschlag für das Umlenken des Bundes gegeben, der eigentlich eine Besteuerung geplant hatte. Die Biersteuer ist eine Ländersteuer. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Sarah Ryglewski (SPD), sagte dem Weser-Kurier: „Ich bin froh, dass wir uns mit den Ländern einigen konnten und der traditionelle Haustrunk erhalten bleibt, der ja Bestandteil vieler betrieblicher und tariflicher Vereinbarungen ist und von den Beschäftigten auch geschätzt wird.“

Während Bremens Finanzsenator Dietmar Strehl (Grüne) für die Besteuerung war, sprach sich Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) dagegen aus. Er wolle diese in Deutschland bestehende Tradition beibehalten: „Dafür spricht auch, dass das zu erwartende Mehraufkommen an Biersteuern sehr überschaubar ausfallen dürfte.“ Beim Haustrunk in Getränkebetrieben handelt es sich um eine kostenlose Abgabe des Produkts an die Mitarbeiter. Auch als Deputat bekannt, war es in früheren Zeiten eine Naturalleistung als Teil des Lohns.

Beschäftigte über 18 Jahren haben pro Arbeitstag Anspruch auf 2,5 Liter Bier. Dieses Deputat wird als Sachbezug von den Beschäftigten versteuert. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes haben die Brauereien in Deutschland im vergangenen Jahr rund 131 000 Hektoliter Bier als Haustrunk an ihre Mitarbeiter abgegeben. Verkauft haben sie insgesamt etwa 94 Millionen Hektoliter. Kostenlose Sachleistungen gab und gibt es auch in anderen Branchen. So hatten die Bergleute im Ruhrgebiet kostenlose Kohle für das Heizen der eigenen Wohnung bekommen. (Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Landtag von Baden-Württemberg hat den Weg für die Rückerstattung von Corona-Soforthilfen frei gemacht. Wer vor dem 8. April 2020 Anträge stellte und bereits Geld zurückgezahlt hat, erhält dieses nun inklusive Zinsen zurück – allerdings erst nach einem noch einzurichtenden Antragsverfahren.

Mit Anwälten und Abmahnungen kämpfen die Oktoberfestwirte gegen den illegalen Weiterverkauf von Tischreservierungen. Nachdem erste Urteile gegen horrende Preise gefallen sind, warnen Stadt und Wirte nun gemeinsam: Gültig sind nur Original-Reservierungen.

Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) will das Verbot der Bettensteuer durch den Freistaat Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Zuerst muss aber noch der Stadtrat zustimmen.

Die Idee einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke stößt in der Bevölkerung einer Umfrage zufolge auf große Zustimmung. 60 Prozent der Befragten bewerten eine Steuer positiv, deren Höhe mit dem Zuckergehalt des Getränks steigt.

Während 60,4 Millionen Übernachtungen über Portale den Wohnraum unter Druck setzen, warnt Hotelier Marco Nussbaum vor der Lobby-Macht der Plattformen. Der Hotelverband IHA liefert mit einem neuen Leitfaden die Werkzeuge für Kommunen, um für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.

Die Ära der kleinen Kosmetikfläschchen in Hotelzimmern geht zu Ende. Ab 2030 untersagt eine neue EU-Verordnung Einwegverpackungen für Hygieneartikel im Beherbergungssektor. Während Hotels auf nachfüllbare Spendersysteme umstellen, bleibt der Verkauf von Reisegrößen im Einzelhandel vorerst erlaubt.

Die erste Tarifrunde für die Beschäftigten im niedersächsischen Gastgewerbe endete in Hannover ohne Abschluss. Während der Dehoga eine zweistufige Erhöhung um insgesamt 5 Prozent anbot, lehnte die Gewerkschaft NGG die Vorschläge ab. Die Verhandlungen werden im März fortgesetzt.

Die stellvertretende NGG-Vorsitzende Claudia Tiedge kritisiert Forderungen nach einer Aufweichung des Acht-Stunden-Tags und warnt vor negativen Folgen für die Gleichstellung von Frauen.

Das Gastgewerbe in Sachsen-Anhalt sieht die seit Jahresbeginn geltende Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen zwar als spürbare Entlastung, schätzt die aktuelle Lage aber dennoch weiter als angespannt an.

Der DEHOGA setzt sich mit einer Kampagne für die Ablösung der täglichen Höchstarbeitszeit ein. Durch eine Umstellung auf die Wochenarbeitszeit sollen Betriebe sowie deren Beschäftigte von mehr Flexibilität profitieren. Die Bundesregierung braucht der Verband allerdings nicht mehr zu überzeugen. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit ist längst in Planung.