Heil will Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld verdoppeln

| Politik Politik

Um einen weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit abzudämpfen, will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von 12 auf 24 Monate erhöhen. Das geht aus Plänen der Bundesregierung hervor, die das Bundesarbeitsministerium der Deutschen Presse-Agentur bestätigt hat. Zuvor hatten mehrere Medien über den entsprechenden Verordnungsentwurf berichtet, der auch der dpa vorliegt. Demnach soll die Verlängerung der Zahldauer auf bis zu zwei Jahre bis spätestens 31. Dezember 2025 gelten. Danach soll die maximale Bezugsdauer von einem Jahr wieder greifen.

«Ohne die Verlängerung der Bezugsdauer kann davon ausgegangen werden, dass es zu einem erheblichen Personalabbau bei den von Kurzarbeit betroffenen Betrieben kommen würde», heißt es zur Begründung in dem Entwurf.

Die Verordnung kann die rot-grüne Minderheitsregierung auch ohne Befassung von Bundestag oder Bundesrat beschließen. Das Kabinett soll nach Angaben aus Regierungskreisen noch vor Weihnachten zustimmen. Das wäre am kommenden Mittwoch. In Kraft treten soll die Verordnung den Plänen zufolge zum 1. Januar 2025. 

Kurzarbeit hat zugelegt

Die Zahl der Menschen, die in Deutschland in Kurzarbeit sind, stieg laut Verordnungsentwurf von August auf September 2024 nach vorläufigen und hochgerechneten Daten von 175.000 auf 268.000. Im Vergleich zum Vorjahr gab es 116.000 beziehungsweise 76 Prozent mehr Menschen, die in Kurzarbeit waren. Gegenüber September 2022 hat sich die Zahl der Kurzarbeiter den Angaben zufolge fast verdreifacht.

Kurzarbeit bedeutet, dass alle oder nur ein Teil der Beschäftigten in einem Betrieb weniger Stunden arbeiten, als sie normalerweise arbeiten müssten. Arbeitgeber können Kurzarbeit anordnen, wenn aus wirtschaftlichen Gründen ein vorübergehender erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt, der nicht zu vermeiden ist. Die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes durch die Agentur für Arbeit soll Arbeitgeber bei den Kosten entlasten und Kündigungen verhindern. 

Auf die Bundesagentur für Arbeit kommen durch die längere Bezugsdauer dem Entwurf zufolge Mehrausgaben von 260 Millionen Euro zu. Dem stünden Minderausgaben in nicht bezifferbarer Höhe für andernfalls fälliges Arbeitslosengeld gegenüber, heißt es. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Streit zwischen Bund und Ländern über die Finanzierung des geplanten Entlastungspakets spitzt sich zu. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat die Länder scharf vor einem Scheitern der geplanten Mehrwertsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie gewarnt. Jetzt äußerten sich weitere Politiker und Verbände.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat angesichts des anhaltenden Streits über die Verteilung der Steuerausfälle mit einem Scheitern der geplanten Entlastungen für die Gastronomie und Pendler gedroht. Die Länder fordern eine Kompensation der zu erwartenden Mindereinnahmen durch den Bund.

Entlastung für eine krisengeschüttelte Branche: In einer öffentlichen Anhörung im Bundestag bekräftigen Wirtschaftsvertreter und Fachexperten die Notwendigkeit der geplanten Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen von 19 auf sieben Prozent. Kritiker stellten die fiskalischen Kosten und die soziale Treffsicherheit der Maßnahme infrage.

Österreichs Tourismuswirtschaft erhält neue Rahmenbedingungen im Kampf gegen den Fachkräftemangel. Die Bundesregierung beschließt nicht nur eine Erhöhung der Saisonkontingente, sondern auch die Einrichtung eines Beschäftigtenfonds.

Der Chef darf ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen. Diese Regel zu ändern, könnte Ärzte entlasten. Die Gesundheitsministerin zeigt sich überraschend offen für die Idee.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mobilisiert am 23. Oktober Essenskuriere und Support-Mitarbeiter. Hintergrund sind die Pläne des Essenslieferdienstes zur bundesweiten Auslagerung von etwa 2.000 Arbeitsplätzen.

Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand, ein Zusammenschluss von zehn Wirtschaftsverbänden, legte nun ihren zweiten Mittelstandsmonitor vor und zieht erneut eine ernüchternde Bilanz der politischen Rahmenbedingungen.

Der Dehoga in Hessen lehnt das geplante EU-Verbot von Bezeichnungen wie «Veggie-Burger» ab. Warum der Verband und ein veganes Lokal vor mehr Bürokratie und Verunsicherung von Kunden warnen.

Die Stadt Konstanz meldet eine Trendwende beim Müllaufkommen im öffentlichen Raum und führt diese auf die seit 1. Januar 2025 erhobene Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Sofortverzehr zurück. Parallel dazu äußern Verbände Kritik an der Bewertung der Stadt und bemängeln das vorschnelle Fazit.

Der Verband der Veranstaltungsorganisatoren hat das Bundeskartellamt über mögliche Wettbewerbsbeschränkungen und eine zunehmende Marktkonzentration im Bereich der MICE-Buchungsportale informiert. Nach Auffassung des Verbands droht in diesem zentralen Marktsegment für die deutsche Wirtschaft eine „gefährliche Ballung von Marktmacht“.