Hohe Bußgelder in NRW bei falschen Kontaktangaben in Restaurants

| Politik Politik

Angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen greift die nordrhein-westfälische Landesregierung zu weiteren drastischen Maßnahmen. Wer in Restaurants oder Gaststätten falsche Angaben zu seiner Person macht, muss mit mehr 150 Euro Bußgeld rechnen. Die genaue Höhe werde noch geklärt, sagte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Dienstag nach einer Bund-Länder-Schalte in Düsseldorf. Die Kontaktlisten bei Feiern im öffentlichen Raum würden auch in Stichproben überprüft. Die Daten werden zur Nachverfolgung möglicher Kontakte zu Infizierten gesammelt.

Es gelte bei dieser Form des Rechtsbruchs und der Gefährdung von Menschen ebenfalls das «Null-Toleranz-Prinzip», sagte Laschet. Auch Wirte müssten eine «gewisse Plausibilität» der Einträge feststellen.

Die Höhe des Bußgelds und weitere Maßnahmen werden in der neuen Corona-Schutzverordnung festgelegt, die am Donnerstag in Kraft tritt. Einzelheiten stellt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch vor.

Das Bußgeld für falsche Kontaktangaben werde höher sein als die derzeitige Strafe von 150 Euro für Maskenverweigerer im öffentlichen Nahverkehr, sagte Laschet. «Nehmen Sie diese Listen zur Kontaktnachverfolgung ernst.» Er verwies auf die Großhochzeit in Hamm, die zu einem massiven Corona-Ausbruch in der Stadt geführt habe. Es liege im gesundheitlichen Interesse jedes Einzelnen, seinen richtigen Namen zu hinterlassen. Die Kontaktnachverfolgung sei «der Schlüssel im Kampf gegen die Pandemie».

Die Ministerpräsidenten der Länder und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatten am Dienstag beschlossen, dass die Länder Obergrenzen für die Teilnehmerzahl bei privaten Feiern festlegen - und zwar in zwei Stufen. Wenn es in einem Kreis binnen sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen pro 100 000 Menschen gibt, sollen in öffentlichen oder angemieteten Räumen höchstens 50 Personen gemeinsam feiern dürfen. Für Partys in Privaträumen werden maximal 25 Teilnehmer «dringlich empfohlen» - aber nicht verpflichtend festgeschrieben. Wenn die Zahl auf 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner steigt, sollen höchstens noch 25 Menschen in öffentlichen Räumen feiern dürfen. Für Feiern in Privaträumen wird eine Obergrenze von zehn Teilnehmern «dringlich empfohlen».
 

Laschet bekräftigte, dass solche Beschränkungen nur da gelten sollten, wo die Grenzwerte überschritten würden. Der Staat solle weiterhin auch nicht die privaten Räume der Bürger kontrollieren. «Ich finde nicht, dass die Polizei jetzt durch die Wohnungen gehen sollte, um zu sehen: Wie viele Leute sitzen da zusammen?» Da sei jeder Bürger eigenverantwortlich. Die private Wohnung sei ein Raum, in dem der Staat nicht bestimmen sollte, wie viele Menschen zusammensitzen dürfen. «Wir haben jedenfalls nicht die Absicht, es durch staatliche Gesetze und Verordnungen zu regeln», sagte Laschet.

Zugleich appellierte Laschet an die Menschen, in der Corona-Pandemie möglichst auf nicht notwendige private Feiern zu verzichten. «Wir setzen darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger auf Feiern verzichten, die jetzt nicht notwendig sind.»

Flächendeckende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in ganz Deutschland würden nicht mehr gebraucht, sondern «lokale Handlungsmuster», sagte Laschet. Das Infektionsgeschehen sei in dichten Ballungsräumen höher als in ländlichen Regionen. «Es muss darum gehen, die richtige Balance zu finden zwischen Infektionsschutz und Alltag», sagte Laschet. «Wir müssen mit der Pandemie leben.»

NRW habe im Vergleich zu Ländern wie Frankreich oder Spanien eine «gute Ausgangslage», sagte Laschet. «Aber das Risiko ist da. Mit diesem Risiko müssen wir mit möglichst gezielten Maßnahmen leben.» In NRW würden aktuell rund 300 000 Corona-Tests pro Woche gemacht.

Einen Lockdown wie im März mit Schul- oder Kitaschließungen solle es nicht mehr geben. Das sei inzwischen auch Konsens. Eher müssten alle anderen Bereiche des öffentlichen Lebens zurückgefahren werden. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Landtag von Baden-Württemberg hat den Weg für die Rückerstattung von Corona-Soforthilfen frei gemacht. Wer vor dem 8. April 2020 Anträge stellte und bereits Geld zurückgezahlt hat, erhält dieses nun inklusive Zinsen zurück – allerdings erst nach einem noch einzurichtenden Antragsverfahren.

Mit Anwälten und Abmahnungen kämpfen die Oktoberfestwirte gegen den illegalen Weiterverkauf von Tischreservierungen. Nachdem erste Urteile gegen horrende Preise gefallen sind, warnen Stadt und Wirte nun gemeinsam: Gültig sind nur Original-Reservierungen.

Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) will das Verbot der Bettensteuer durch den Freistaat Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Zuerst muss aber noch der Stadtrat zustimmen.

Die Idee einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke stößt in der Bevölkerung einer Umfrage zufolge auf große Zustimmung. 60 Prozent der Befragten bewerten eine Steuer positiv, deren Höhe mit dem Zuckergehalt des Getränks steigt.

Während 60,4 Millionen Übernachtungen über Portale den Wohnraum unter Druck setzen, warnt Hotelier Marco Nussbaum vor der Lobby-Macht der Plattformen. Der Hotelverband IHA liefert mit einem neuen Leitfaden die Werkzeuge für Kommunen, um für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.

Die Ära der kleinen Kosmetikfläschchen in Hotelzimmern geht zu Ende. Ab 2030 untersagt eine neue EU-Verordnung Einwegverpackungen für Hygieneartikel im Beherbergungssektor. Während Hotels auf nachfüllbare Spendersysteme umstellen, bleibt der Verkauf von Reisegrößen im Einzelhandel vorerst erlaubt.

Die erste Tarifrunde für die Beschäftigten im niedersächsischen Gastgewerbe endete in Hannover ohne Abschluss. Während der Dehoga eine zweistufige Erhöhung um insgesamt 5 Prozent anbot, lehnte die Gewerkschaft NGG die Vorschläge ab. Die Verhandlungen werden im März fortgesetzt.

Die stellvertretende NGG-Vorsitzende Claudia Tiedge kritisiert Forderungen nach einer Aufweichung des Acht-Stunden-Tags und warnt vor negativen Folgen für die Gleichstellung von Frauen.

Das Gastgewerbe in Sachsen-Anhalt sieht die seit Jahresbeginn geltende Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen zwar als spürbare Entlastung, schätzt die aktuelle Lage aber dennoch weiter als angespannt an.

Der DEHOGA setzt sich mit einer Kampagne für die Ablösung der täglichen Höchstarbeitszeit ein. Durch eine Umstellung auf die Wochenarbeitszeit sollen Betriebe sowie deren Beschäftigte von mehr Flexibilität profitieren. Die Bundesregierung braucht der Verband allerdings nicht mehr zu überzeugen. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit ist längst in Planung.