Homeoffice-Pflicht aus Arbeitsschutzverordnung gestrichen

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Unternehmen sollen ab Herbst nun doch nicht verpflichtet werden, ihren Beschäftigten erneut Homeoffice und Corona-Tests anzubieten. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch im brandenburgischen Meseberg nach Angaben des Arbeitsministeriums eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung.

Demnach sollen Arbeitgeber im Rahmen eines Hygienekonzepts ein Homeoffice-Angebot für die Beschäftigten und ein regelmäßiges Angebot von Tests nur noch „prüfen“. Die neue Verordnung soll vom 1. Oktober bis 7. April 2023 gelten.

In einem früheren Entwurf der Verordnung aus dem Hause von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte es noch geheißen: „Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten anzubieten, geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“. Zudem war eine Pflicht für das Angebot von zwei Tests pro Woche vorgesehen.

Pflichten für Unternehmen zum Angebot von Tests und Homeoffice waren im März ausgelaufen. Damals wurde die Verantwortung für Corona-Maßnahmen weitgehend in die Hände der Arbeitgeber gelegt. Ende Mai waren dann mit dem Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzverordnung auch die restlichen Vorgaben für Betriebe ausgelaufen. Nun soll die Verordnung reaktiviert werden. Begründung: Für Herbst und Winter sei zu erwarten, dass die Infektionszahlen nochmals deutlich steigen. Daher müssten auch im Arbeitsleben erneut Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Das Vorgehen stößt allerdings auf Unverständnis. „Auch wenn beim Homeoffice richtigerweise die Reißleine gezogen wurde, bleibt aus unserer Sicht unverständlich, warum eine solche Verordnung mit verpflichtenden Maßnahmen von Oktober bis April unabhängig vom Infektionsgeschehen zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt verabschiedet wurde“, so DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. Niemand weiß doch zum jetzigen Zeitpunkt, ob die Infektionslage ab Oktober überhaupt eine solche neue Verordnung erfordert.“ (dpa)


 

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