Hotel und Dehoga klagen gegen Corona-Notfallverordnung in Sachsen

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In Sachsen dürfen Hotels, Pensionen und Campingplätze keine Touristen mehr aufnehmen - gegen dieses Beherbergungsverbot zieht der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Sachsen jetzt vor Gericht. Der Verband unterstützt einen betroffenen Hotelier aus Eibenstock (Erzgebirgskreis) bei seinem Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen.

Offiziell erhoben wird die Klage von Ralf Schibelius, der Geschäftsführer des Hotels am Bühl ist. Die Lage sei für sein Haus dramatisch, sagte Schibelius bei einer gemeinsamen Pressekonferenz. «Wir haben am 19. November recht spät abends erfahren, dass ab dem 22. November ein Beherbergungsverbot besteht», sagte er.

Zu diesem Zeitpunkt sei das Haus zu 80 Prozent ausgelastet gewesen. Für das Hotel bleibe abgesehen vom Außer-Haus-Verkauf von Speisen derzeit nichts übrig, weil Geschäftsreisende für die Einrichtung nicht interessant seien. «Wir rechnen bis Ende des Jahres mit einem Umsatzverlust von 600 000 Euro, der nicht mehr aufzuholen ist.»

Jens Ellinger, Vizepräsident des Dehoga in Sachsen, sagte, dass die Corona-Notfallverordnung in Sachsen die Geschäftssituation verzerre. In Polen, Tschechien und den umliegenden Bundesländern seien die Hotels noch geöffnet.

Es sei unbestritten, dass die Situation auf den sächsischen Intensivstationen dramatisch sei. Hotels seien für die Infektionen jedoch nicht verantwortlich. «Wir fühlen uns erneut ohne wissenschaftliche Begründung als Prügelknabe für die verfehlte Politik.» In der kommenden Woche will der Verband ein ähnliches Verfahren mit einem betroffenen Gastronomen gegen die Auflagen für Restaurants vor dem Oberverwaltungsgericht anstreben.

Die Klage sollte noch am Freitag an das Oberverwaltungsgericht Bautzen gehen. Der Gerichtssprecher sagte, dass dort schon einige Klagen gegen die Corona-Notfallverordnung eingegangen seien. Erste Entscheidungen bei Eilverfahren könne es in der kommenden Woche geben. (dpa)


 

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