Hotelgruppen gründen Interessenverband: Weiterer Kündigungsschutz für gewerbliche Mietverhältnisse gefordert

| Politik Politik

In den letzten Wochen sei in der Hotellerie viel passiert und sie konnten wieder einige Häuser eröffnen, berichtet die Centro Hotel Group. Trotzdem sei die Grundauslastung immer noch zu gering, um alle vertraglichen Pflichten zu 100 Prozent erfüllen zu können. Und so gehe es fast allen Hotelketten in Deutschland.

Deshalb hat die Centro Hotel Group, zusammen mit einigen anderen großen Hotelketten, einen Interessenverband gegründet, der mit einer gemeinsamen Stimme auf die Probleme aufmerksam machen soll, mit der sich die Hotellerie und Gastronomie gerade auseinandersetzen müssen.

Schließlich gebe es immer noch große Einschränkungen in den Bereichen Veranstaltungen, Messen und Reiserichtlinien. Die Politik versuche jedoch die Forderungen zur Klärung der vorhandenen politischen Lücken zu ignorieren, so das Unternehmen. Als erste große gemeinsame Aktion will der Interessenverband, in Absprache mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband, einen „Offenen Brief“ an die Bundeskanzlerin sowie die entsprechenden Bundesministerien schicken.

Hier der Brief im Wortlaut:

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel, sehr geehrte Ministerinnen und Minister, sehr geehrte Politikerinnen und Politiker,

gemeinsam betreiben wir mehr als 600 Hotels in Deutschland und beschäftigen mehr als 17.500 Mitarbeiter. Unser Anliegen ist stellvertretend für alle Unternehmen, die in den vergangenen Monaten und Wochen infolge von Covid- 19 über keine oder nur wenige Einnahmen verfügten. In dieser Woche beschäftigt uns eine Frage, die wir nunmehr an Sie weitergeben möchten:

Sollen wir die Gehälter unserer Mitarbeiter oder die Mieten und Pachten zahlen? Nach unserem Kenntnisstand endet am 30.06.2020 der Kündigungsschutz für Mietverhältnisse, die in Folge von den Auswirkungen von Covid-19 ihre Miete nicht leisten können. Warum wird der Kündigungsschutz zumindest im Hinblick auf gewerbliche Mietverhältnisse nicht bis zum 30.09.2020 verlängert?

Wir fordern im Sinne unserer Mitarbeiter und zur Absicherung von 17.500 Arbeitsplätzen, dass der Kündigungsschutz verlängert wird! Wir benötigen schnelle Entscheidungen!

Die Hotellerie verfügt seit dem Lockdown über nahezu keine Einnahmen: im April lag der Umsatzrückgang in den Innenstädten im Vorjahresvergleich bei – 89%, im Mai betrug dieser immer noch knapp 80% und im Juni dürften die Zahlen mit ca. 75% Umsatzrückgang nur leicht besser sein.

Wir erinnern uns: mit Erlass der Allgemeinverfügungen Mitte März wurde in ganz Deutschland der „Lock-Down“ verfügt. Während andere Branchen auf „Home-Office“ umstellen konnten, in vielen produzierenden Gewerben der Betrieb irgendwie aufrecht erhalten bleiben konnte, bedeuteten die hoheitlich angeordneten Infektionsschutzmaßnahmen für die Reise-, Hotel- und Gastronomiebranche den staatlich verfügten „Wirtschafts-Lock-Down“. Nichts geht mehr! Und das nicht nur bis zur letzthin beschlossenen weitgehenden Lockerungen der Maßnahmen. Sondern aufgrund der nachhaltigen Effekte und einem weiterhin bestehenden Infektionsrisiko, wie die aktuellen Ereignisse in NRW zeigen, immer noch! Der touristische Betrieb war dabei gänzlich verboten, die gewerbliche Hotelvermietung faktisch unmöglich: Großveranstaltungen und Messen sind auch weiterhin verboten. Woher sollen die Gäste kommen? Wir brauchen eine gesetzliche Lastenverteilung!

Seit Mitte März haben wir sämtliche verfügbaren staatlichen Hilfen beantragt. Das Problem: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Stabilisierungsmaßnahmen und die Maßnahmen weisen Lücken auf, die im Ergebnis dazu führen, dass wir trotz zahlreicher politischer Maßnahmen ohne Hilfen dastehen. Viele Hilfen, sind lediglich auf Klein- und Mittelständische Unternehmen beschränkt mit bis zu 249 Mitarbeitern. Die Schnellkredite, die aufgrund der 100-prozentigen Haftung des Staates, die aufwendigen Prüfungsverfahren der Banken vereinfachen sollen, reichen aufgrund der Beschränkungen in der Höhe nicht, um unseren Bedarf zu decken. Die neu eingeführte Überbrückungshilfe ist beschränkt auf einen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro des Unternehmens.

Zusätzlich muss vorher ausgeschlossen sein, dass man nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfond in Frage kommt. Der Wirtschaftsstabilisierungsfond ist gerade erst ins Leben gerufen worden. Die Bearbeitungszeiten sind nicht absehbar.

Wir nehmen das Ergebnis vorweg: Seit Mitte März verfügen wir über keine beziehungsweise nahezu keine Einnahmen. Sei es auf Grund der Lücken in den Maßnahmen, der Bearbeitungszeiten bei Banken und Behörden- uns fehlt es am heutigen Tage an Liquidität und an notwendigen politischen Regelungen!

Auch ohne Einnahmen hatten wir in den vergangenen Monaten Ausgaben. Ein Hotel zahlt durchschnittlich zwischen 50.000 und 300.000 € Pacht pro Monat, je nach Lage und Größe. Hinsichtlich des Kurzarbeitergeldes mussten wir in Vorleistung gehen. Die Gehälter der Mitarbeiter, die für die Bewirtschaftung der Häuser, die Bearbeitung von Forderungen von Vertragspartnern, die Beantragung von Fördermitteln erforderlich waren, mussten gezahlt werden. Wir mussten mit jedem Vertragspartner hinsichtlich seiner Forderung ins Gespräch gehen. Aufgrund des fehlenden Umsatzes kommt es zu einem extremen Mehraufwand durch Abstimmungen mit Gläubigern wie Banken, Vermietern, Versorgern, Lieferanten etc.. Stornierte Buchungen mussten wir erstatten.

Zu allem Überfluss lassen die wenigsten Vermieter (zumeist mit institutionellem Hintergrund) mit sich hinsichtlich einer Anpassung der Pachten verhandeln. Mit dem COVID-19 Gesetz hat das BMJV einen Bärendienst erwiesen, indem es in der Gesetzesbegründung formuliert hat, dass die Verpflichtung zu Zahlung der Mieten dem Grundsatz nach erhalten bleibt. Das mag für den privaten Mietbereich gelten, aber gewiss nicht für die vielen betroffenen gewerblichen Mieter, denen jede Möglichkeit zur Erwirtschaftung der Mieten genommen wurde. und das sollen die Mieter alleine schultern? Die diesbezügliche Gesetzesinitiative des DEHOGA bleibt seit Wochen unbeantwortet. Erschwerend kommt hinzu, dass die meisten Vermieter nun auch noch mit der Verwertung der Sicherheiten drohen, womit der Kündigungsschutz und der vom Gesetz intendierte Zahlungsaufschub glänzend umgangen werden. auch das könnte gesetzgeberisch klargestellt werden.

Wir wissen, dass Ihnen die Lücken Ihrer Maßnahmen und die Umstände, mit denen wir in den letzten Monaten zu kämpfen hatten inzwischen bekannt sind. Sehr geehrte Frau Merkel, sehr geehrte Ministerinnen und Minister, sehr geehrte Politikerinnen und Politiker, da wir Ihre Intention hinsichtlich der dargelegten Lücken und der Hotellerie in Deutschland nicht kennen, bitten wir um kurzfristige Beantwortung der Frage, ob wir nunmehr mit der noch vorhandenen Liquidität die Ansprüche unserer Mitarbeiter oder der Vermieter erfüllen sollen.

Wir bitten um kurzfristige Mitteilung. Die Gehälter sind zum Monatsende fällig, die Mieten am 3. Juli. Für die Zahlung der Gehälter spricht, dass unsere 17.500 Mitarbeiter hiermit ihre Mieten begleichen können, so dass ihnen keine Kündigung des Mietvertrages droht. Für die Zahlung der Mieten spricht, dass wir langfristig die Arbeitsplätze unserer 17.500 Mitarbeiter erhalten.

Wir brauchen schnelle Entscheidungen!

Wir fordern im Sinne unserer Mitarbeiter und zur Absicherung von 17.500 Arbeitsplätzen, dass der Kündigungsschutz verlängert wird! Gehen Sie mit uns in den Dialog!

Initiative Deutsche Hotellerie:

  • Centro-Hotelgroup
  • Deutsche Seereederei
  • Dorint- Hotelgroup
  • Dormero- Hotelgroup
  • GCH Hotelgruppe
  • GS-Hotelgroup
  • H-Hotels
  • Leonardo- Hotelgroup
  • Novum- Hotelgroup
  • Tripp Inn- Hotelgroup

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.