Hotels und Restaurants: Thüringen lockert Corona-Regeln

| Politik Politik

Ohne Test in den Biergarten und in die Läden: Viele Corona-Einschränkungen fallen in Thüringen an diesem Mittwoch - Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) sieht das Land dank geringerer Infektionszahlen auf dem Weg zu mehr Normalität. «Wir können wegkommen von vielen Beschränkungen», sagte sie. Die dritte Infektionswelle sei gebrochen. Mit der neuen Corona-Verordnung, die Werner am Dienstag in Erfurt vorlegte, müssen die Thüringer beispielsweise für Biergartenbesuche oder Restaurantterrassen keine Termine mehr vereinbaren, Innengastronomie ist von einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 mit Tests wieder möglich.

Auch unkomplizierteres Einkaufen, Übernachtungen in Hotels, Museums- und Freizeitparkbesuche und viele andere Aktivitäten sind bei Einhaltung der Regeln wieder drin. Es gibt allerdings auch Ausnahmen: Diskotheken blieben wegen der Infektionsgefahr beim Feiern und Tanzen vorerst in vielen Regionen noch geschlossen, so die Ministerin.

Die Lockerungen gelten bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 und gestaffelt bei Werten von 50 und 35 mit immer weniger Restriktionen vorerst bis 30. Juni. Vor allem Aktivitäten im Freien werden deutlich erleichtert. Bis Ende Juni wirke allerdings das Infektionsschutzgesetz des Bundes mit der Notbremse weiter, die Schließungen ab Inzidenz 100 vorsehe, sagte Werner.

Bereits seit Dienstag können die Thüringer unabhängig vom Alter Impftermine buchen. 45 000 Termine in den Impfzentren stehen nach dem Fall der Priorisierung am 7. Juni zur Verfügung. Bei Kindern warte Thüringen nach auf Empfehlungen der Ständigen Impfkommission. «Im Moment sind Impfungen für Kinder nur bei Kinderärzten möglich», so die Ministerin.

Veranstaltungen

Sie sind unter freiem Himmel bei einer Inzidenz unter 100 mit Test erlaubt, wenn die kommunalen Behörden ihr Einverständnis geben. Die Testpflicht entfällt bei Inzidenz 50. In geschlossenen Räumen sind Veranstaltungen bei Inzidenz unter 50 mit Tests und Kontaktnachverfolgung möglich.

Tourismus

Campingplätze und Ferienwohnungen können gebucht werden, Hotels unter bestimmten Voraussetzung Gäste empfangen. Bei einer Inzidenz unter 100 dürfen Hotels und Pensionen nur zu 60 Prozent belegt sein. Gäste müssen bei Anreise und alle 72 Stunden einen negativen Corona-Test vorlegen. Die Testpflicht wird schrittweise bei niedriger Inzidenz gelockert und entfällt bei einem Wert von 35 in der jeweiligen Region. Auch Reisebusse können wieder genutzt werden.

Gastronomie

Außengastronomie bereits bei einer Inzidenz unter 100 öffnen. Ab jetzt gilt dies auch für die Innengastronomie bei einer Inzidenz von unter 50.

Einzelhandel

In allen Geschäften ist jetzt bei einer Inzidenz unter 100 keine Kontaktpersonennachverfolgung mehr notwendig, die Testpflicht entfällt ab einer Inzidenz unter 50.

Freizeit

Freibäder können wieder öffnen, Fitnessstudios ab einer Inzidenz unter 50 mit Testpflicht. Unter 35 entfällt sie. Clubs und Diskotheken können ab einer Inzidenz unter 35 wieder unter Genehmigungsauflagen die Türen aufschließen.

Museen

Besuche sind generell wieder möglich - ab einer Inzidenz von 50 auch ohne Testpflicht.

Kontaktbeschränkungen

Bei einer Inzidenz unter 100 dürfen sich in geschlossenen Räumen wie bisher nur ein Haushalt mit zwei weiteren Personen treffen, im Freien sollen insgesamt vier Menschen hinzukommen dürfen. Bei einer Inzidenz unter 50 sollen sich drinnen ein Haushalt und fünf weitere Personen treffen können, draußen sind es bis zu zehn weitere Menschen. Bei einer Inzidenz unter 35 schließlich können sich dann auch drinnen ein Haushalt mit bis zu zehn Menschen treffen. Draußen entfallen die Kontaktbeschränkungen dann ganz.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.