HOTREC fordert Flexibilität bei Arbeitszeit

| Politik Politik

HOTREC fordert die Mitglieder des Europäischen Parlaments auf, anlässlich der nächsten Plenarsitzung die Beratungen zum Richtlinienvorschlag über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen (COM (2017) 797 final) wieder aufzunehmen. Die Empfehlungen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) würden insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen im Gastgewerbe großen Schaden zufügen, da notwenige Flexibilität verloren ginge und der Verwaltungsaufwand drastisch zunähme.

„Das Gastgewerbe in Europa besteht aus 1,9 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), von denen 90% Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern sind. Viele von ihnen arbeiten mit einem Zeitplan von 24 Stunden an 7 Tagen die Woche. Die Unvorhersehbarkeit der Aktivitäten (z.B. der Ausfall eines Kochs in letzter Minute) macht es für die Branche schwierig, z.B. gleich am ersten Arbeitstag allen Arbeitnehmern schriftliche Erklärungen zum Arbeitsvertrag zu geben. Darüber hinaus benötigt der Sektor auch Flexibilität bei der Art seiner Arbeitsverträge, die bei einem befristeten Vertrag oder einem Teilzeitvertrag je nach den Bedürfnissen nun einmal sehr unterschiedlich sein können“, erklärt Susanne Kraus-Winkler, Präsidentin von HOTREC.

„Ohne ein gewisses Maß an Flexibilität sowie die Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips bei der Definition des Arbeitnehmer-Begriffs kommen auf das Gastgewerbe mit seinen besonderen Arbeitsbedingungen neue enorme Herausforderungen zu,“ warnt Jean-Marc Banquet d'Orx, Vorsitzender des Sektoralen Sozialen Dialogs von HOTREC.

Markus Luthe ergänzt als deutsches Mitglied im Executive Committee von HOTREC: „Wir weisen es als praxisfern zurück, dass ein Gastronom beispielsweise schon am ersten Arbeitstag Informationen zur Dauer der Probezeit, die Modalitäten und Vergütung von Überstunden oder die Festlegung variabler Arbeitszeitpläne schriftlich vorlegen muss. Auch können wir die Annahme von Aufträgen nicht von einer zuvor durchzuführenden, aufwändigen Prüfung der Referenz-Arbeitszeiten der Mitarbeiter unserer Betriebe abhängig machen. Ebenso sind die vorgesehenen Sanktionen gänzlich unverhältnismäßig und greifen tief in das Vertrauensverhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmern ein, wenn sie das Vorliegen einer unbefristeten Vollzeitstelle verbindlich unterstellen, sobald die Informationen über Probezeiten oder Befristungen nicht gleich am ersten Arbeitstag vorgelegt werden.“

HOTREC fordert daher das Europäische Parlament auf, die Diskussionen im Plenum fortzusetzen und die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen des Gastgewerbes angemessen zu berücksichtigen.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Schweizer Nationalrat hat eine Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2035 abgelehnt. HotellerieSuisse kritisiert die Entscheidung. Nach der Entscheidung des Nationalrates wird sich nun der Ständerat mit der Vorlage befassen.

Marmelade kehrt zurück, Honig wird transparent: Die reformierten EU-Frühstücksrichtlinien bringen ab Juni 2026 neue Kennzeichnungspflichten auf das Buffet. Warum die strengeren Herkunftsangaben beim Honig den Einkauf verändern und neue Chancen für regionale Frühstückskonzepte bieten.

Der Deutsche Tourismusverband fordert anlässlich einer Bundestagsanhörung eine langfristige Absicherung der Finanzierung für die touristische Infrastruktur: Nur mit verlässlichen Förderinstrumenten könnten die Ziele der Nationalen Tourismusstrategie realisiert werden.

Die EU-Kommission hat erstmals Strategien für Inseln und Küstenregionen vorgestellt. Im Fokus stehen touristisch geprägte Gebiete, die mit Klimawandel, Wohnraummangel, saisonalen Arbeitsmärkten und einer hohen Abhängigkeit vom Tourismus konfrontiert sind.

Der Hotelverband Deutschland fordert eine Klarstellung der EU-Kommission zur Auslegung der Verpackungsverordnung PPWR. Nach Ansicht des Verbands könnten Hotels und Gastronomiebetriebe sonst fälschlicherweise als Hersteller von Verpackungen eingestuft werden.

Die Europäische Kommission hat wegen der Registrierungspflicht für Reisende ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet. Die spanischen Hotelverbände FEHM und CEHAT begrüßen den Schritt und fordern die sofortige Aufhebung der Regelung.

Ein Bündnis aus 14 Wirtschaftsverbänden fordert die Bundesregierung zur Modernisierung des Arbeitszeitrechts auf. Im Zentrum steht die Forderung nach einer Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.

Der Deutsche Tourismusverband fordert angesichts steigender kommunaler Kosten eine breitere Finanzierungsbasis für touristische Infrastrukturen. Dabei werden insbesondere Gästebeiträge und Tourismusabgaben als Mittel zur Sicherung der regionalen Attraktivität hervorgehoben.

Wie schon 2015 scheitert Hamburg mit seinen Olympia-Plänen am Willen der Bevölkerung. Das ist auch eine Niederlage für den Senat und seinen Bürgermeister Peter Tschentscher. Wirtschaftsverbände bedauerten das Nein zu Olympia.

Urlaub in Deutschland könnte für viele angesichts der angespannten Weltlage eine realistische Option werden. Profitieren dürften nach Ansicht des Tourismus-Koordinators vor allem küstennahe Regionen.