Ifo empfiehlt kürzere Kurzarbeit

| Politik Politik

Das Münchner Ifo-Institut sieht die seit Jahresbeginn geltende längere Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld kritisch. Die Politik sollte erwägen, die maximale Dauer zu reduzieren, sagt Ifo-Experte Volker Meier. Derzeit sind es 24 Monate. Eine Reduktion würde nach Meiers Worten den Strukturwandel voranbringen und helfen, den Fachkräftemangel zu reduzieren. Bei einer längeren Bezugsdauer empfiehlt er zudem, das Kurzarbeitergeld mit einer Weiterqualifizierung der betroffenen Arbeitnehmer zu verbinden. 

Hintergrund der Empfehlung ist, dass das längere Kurzarbeitergeld nach Einschätzung der Experten Mitarbeiter in betroffenen Branchen davon abhält, sich umzuorientieren. «Höhere Leistungen und längere Fristen hemmen die Betroffenen auf der Suche nach neuer Beschäftigung», sagt Meier. Angesichts des steigenden Fachkräftemangels habe dieses Argument an Bedeutung gewonnen. 

Die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wurde zum Jahresbeginn von 12 auf 24 Monate verlängert. Die Erhöhung läuft allerdings bereits zum Jahresende wieder aus und gilt laut Arbeitsagentur nur für Betriebe, die sich bereits in Kurzarbeit befinden. 

Das kürzere Kurzarbeitergeld und die Verknüpfung mit Qualifizierung sind zwei von zehn Punkten, die Meier in einer Kurzeinschätzung im Auftrag der IHK München und Oberbayern als Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation nennt. Weitere sind unter anderem eine Absenkung oder verzögerte Erhöhung des Bürgergeldes, Änderungen beim Ehegattensplitting oder Reformen bei der Rente zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit. 

Es gibt auch Nachteile

Meier und sein Mitautor Leander Andres nennen dabei allerdings auch potenzielle Nachteile der Änderungen: Bei einer Kürzung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes ist das beispielsweise, «dass bei einer etwaigen Erholung der Branche gut ausgebildete Arbeitskräfte nicht mehr zur Verfügung stehen», wie es in der Expertise heißt. Letztlich komme es darauf an, ob man von einem schnellen Ende der Krise in den betroffenen Branchen ausgehe oder nicht.

Im Januar - aktuellere Zahlen liegen noch nicht vor - wurde laut Arbeitsagentur für 240.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld bezahlt. Das waren 51.000 mehr als ein Jahr davor. 

Manfred Gößl, IHK-Chef für München und Oberbayern, fordert angesichts der Vorschläge: «Unser Steuer- und Sozialsystem muss endlich wieder konsequent Erwerbstätigkeit belohnen.» Dabei kommt es auf jeden Beschäftigungsanreiz an, sagt er: «Ob für kürzere Arbeitslosigkeit, den Einstieg in die Erwerbstätigkeit, ein bis zwei Wochenstunden mehr bei Teilzeitbeschäftigten oder eine längere Lebensarbeitszeit.» (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.