Ifo empfiehlt kürzere Kurzarbeit

| Politik Politik

Das Münchner Ifo-Institut sieht die seit Jahresbeginn geltende längere Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld kritisch. Die Politik sollte erwägen, die maximale Dauer zu reduzieren, sagt Ifo-Experte Volker Meier. Derzeit sind es 24 Monate. Eine Reduktion würde nach Meiers Worten den Strukturwandel voranbringen und helfen, den Fachkräftemangel zu reduzieren. Bei einer längeren Bezugsdauer empfiehlt er zudem, das Kurzarbeitergeld mit einer Weiterqualifizierung der betroffenen Arbeitnehmer zu verbinden. 

Hintergrund der Empfehlung ist, dass das längere Kurzarbeitergeld nach Einschätzung der Experten Mitarbeiter in betroffenen Branchen davon abhält, sich umzuorientieren. «Höhere Leistungen und längere Fristen hemmen die Betroffenen auf der Suche nach neuer Beschäftigung», sagt Meier. Angesichts des steigenden Fachkräftemangels habe dieses Argument an Bedeutung gewonnen. 

Die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wurde zum Jahresbeginn von 12 auf 24 Monate verlängert. Die Erhöhung läuft allerdings bereits zum Jahresende wieder aus und gilt laut Arbeitsagentur nur für Betriebe, die sich bereits in Kurzarbeit befinden. 

Das kürzere Kurzarbeitergeld und die Verknüpfung mit Qualifizierung sind zwei von zehn Punkten, die Meier in einer Kurzeinschätzung im Auftrag der IHK München und Oberbayern als Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation nennt. Weitere sind unter anderem eine Absenkung oder verzögerte Erhöhung des Bürgergeldes, Änderungen beim Ehegattensplitting oder Reformen bei der Rente zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit. 

Es gibt auch Nachteile

Meier und sein Mitautor Leander Andres nennen dabei allerdings auch potenzielle Nachteile der Änderungen: Bei einer Kürzung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes ist das beispielsweise, «dass bei einer etwaigen Erholung der Branche gut ausgebildete Arbeitskräfte nicht mehr zur Verfügung stehen», wie es in der Expertise heißt. Letztlich komme es darauf an, ob man von einem schnellen Ende der Krise in den betroffenen Branchen ausgehe oder nicht.

Im Januar - aktuellere Zahlen liegen noch nicht vor - wurde laut Arbeitsagentur für 240.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld bezahlt. Das waren 51.000 mehr als ein Jahr davor. 

Manfred Gößl, IHK-Chef für München und Oberbayern, fordert angesichts der Vorschläge: «Unser Steuer- und Sozialsystem muss endlich wieder konsequent Erwerbstätigkeit belohnen.» Dabei kommt es auf jeden Beschäftigungsanreiz an, sagt er: «Ob für kürzere Arbeitslosigkeit, den Einstieg in die Erwerbstätigkeit, ein bis zwei Wochenstunden mehr bei Teilzeitbeschäftigten oder eine längere Lebensarbeitszeit.» (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.