Der Hotelverband Deutschland (IHA) warnt vor zusätzlichen Belastungen für Hotels und Gastronomiebetriebe durch die Umsetzung der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR). Nach Angaben des Verbands könnten Unternehmen des Gastgewerbes aufgrund einer aktuellen Auslegung der Europäischen Kommission als Hersteller von Verpackungen eingestuft werden, wenn sich ihr Name oder Logo auf Verpackungen befindet. Dies gehe aus den von der Kommission veröffentlichten Leitlinien zur Verordnung hervor.
Nach Darstellung des IHA würde eine solche Einstufung insbesondere kleine und mittlere Unternehmen betreffen, obwohl diese die Verpackungen weder herstellen noch deren technische Ausgestaltung bestimmen. Gemeinsam mit HOTREC Hospitality Europe, Independent Retail Europe und Euro Coop fordert der Verband deshalb eine Korrektur der Definition des Begriffs „Hersteller“.
Verbände verlangen eindeutige Klarstellung zur Herstellerdefinition
Nach Angaben des IHA gehen die Leitlinien der Europäischen Kommission derzeit davon aus, dass Unternehmen mit eigenem Markenauftritt auf Verpackungen maßgeblichen Einfluss auf deren Gestaltung und Zusammensetzung ausüben. Diese Annahme entspreche aus Sicht des Verbands nicht der betrieblichen Praxis. Verpackungen würden in den meisten Fällen von spezialisierten Herstellern entwickelt, produziert und in Verkehr gebracht. Hotels und Gastronomiebetriebe hätten in der Regel lediglich Einfluss auf das äußere Erscheinungsbild, etwa durch den Aufdruck ihres Logos.
Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbands Deutschland, erklärt dazu: „Hotels und Gastronomiebetriebe sind Anwender von Verpackungen, nicht deren Hersteller. Wer lediglich sein Logo auf einer Verpackung anbringt, kann doch nicht automatisch für deren technische Konformität verantwortlich gemacht werden.“
Neue Pflichten könnten zusätzliche Kosten für Betriebe verursachen
Der Verband weist darauf hin, dass eine Einstufung als Hersteller weitreichende Folgen hätte. Betroffene Betriebe müssten nach Angaben des IHA zahlreiche Anforderungen erfüllen. Dazu gehörten Vorgaben zum Verpackungsdesign, Dokumentationspflichten, Konformitätserklärungen, Berichtspflichten sowie Regelungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung.
Nach Einschätzung des Verbands würden dadurch zusätzliche Kosten und ein höherer bürokratischer Aufwand entstehen. Zudem verweist der IHA auf die Gefahr unterschiedlicher Auslegungen der Vorschriften in den Mitgliedstaaten. Mehrere nationale Behörden hätten bereits auf die Notwendigkeit einheitlicher Vorgaben hingewiesen, um Wettbewerbsverzerrungen und eine weitere Fragmentierung des Binnenmarkts zu vermeiden.
IHA sieht Verantwortung bei tatsächlichen Verpackungsherstellern
Die beteiligten Verbände fordern die Europäische Kommission daher auf, in Leitlinien und häufig gestellten Fragen eindeutig festzuhalten, dass Unternehmen aus Gastgewerbe und Einzelhandel nicht als Hersteller von Verpackungen gelten sollen, wenn sie standardisierte Verpackungen eines tatsächlichen Herstellers verwenden und deren technische Gestaltung nicht beeinflussen. Nach ihrer Auffassung dürfe die Nutzung eines eigenen Logos oder Markennamens allein nicht zur Hersteller-Einstufung führen.
Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des IHA, erklärt: „Die Umweltziele der PPWR müssen wirksam und bürokratiearm umgesetzt werden. Die Wirtschaft braucht Rechtssicherheit und verhältnismäßige Regelungen. Verantwortung muss dort angesiedelt werden, wo tatsächlich über Zusammensetzung und Gestaltung von Verpackungen entschieden wird.“
Der Hotelverband Deutschland vertritt nach eigenen Angaben rund 1.500 Hotels aus Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie in Deutschland und Europa.
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