IHA warnt: Bedrohung für Hotel-Zahlungen durch EU-Rückerstattungsrecht

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Der Hotelverband Deutschland (IHA) und der Handelsverband Deutschland (HDE) haben im Rahmen der laufenden Trilog-Verhandlungen zur europäischen Payment Services Regulation (PSR) vor der geplanten Ausweitung des bedingungslosen Rückerstattungsrechts auf sämtliche von Händlern initiierte Transaktionen (Merchant-Initiated Transactions – MIT) gewarnt. Die Verbände sehen in den aktuellen Vorschlägen von Rat und EU-Kommission ein erhebliches Risiko für zahlreiche Geschäftsmodelle.

Geplante Ausweitung auf MIT

Nach dem Entwurf der Verordnung, insbesondere Artikel 62 (1), sollen Zahlende künftig die Möglichkeit erhalten, innerhalb von acht Wochen nach einer MIT-Transaktion eine Erstattung ohne Angabe von Gründen zu verlangen. Dieses Recht würde analog zu den bereits bestehenden Regelungen für SEPA-Lastschriften eingeführt werden.

Während das bedingungslose Rückerstattungsrecht bei Lastschriften für elementare Grundversorgungsleistungen als sachgerecht betrachtet wird, halten IHA und HDE eine Übertragung dieser Regelung auf MIT für problematisch.

Auswirkungen auf Hotellerie und Handel

MIT werden in verschiedenen Branchen verwendet, darunter Hotellerie, Reisen, Autovermietungen, Abonnementmodelle, E-Commerce und automatische Prepaid-Aufladungen.

In der Hotellerie sind MIT für zwingend notwendige Prozesse im operativen Geschäft etabliert. Sie dienen insbesondere zur Abdeckung von sogenannten „No-Shows“ bei nicht fristgerecht stornierten Reservierungen sowie zur Abrechnung nachträglicher, berechtigter Belastungen, wie etwa Minibar-Konsum, Schäden oder verlängerte Aufenthalte. Ein pauschales, bedingungsloses Rückerstattungsrecht würde diese Prozesse beeinträchtigen.

Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA), äußerte dazu: „Ein achtwöchiges, bedingungsloses Rückerstattungsrecht für rechtmäßige und vertraglich vereinbarte MIT-Transaktionen öffnet Tür und Tor für verharmlosend sogenannten ‚Friendly Fraud‘ und verlagert das Risiko nahezu vollständig auf Hotels und Handel.“ Er betont die möglichen Folgen für die Hotellerie: „Für die Hotellerie wären zusätzliche Rückbelastungen, Liquiditätsrisiken und erheblicher administrativer Mehraufwand die Folge.“

Forderung nach Beschränkung des Rückerstattungsrechts

Der Hotelverband argumentiert, dass ein zusätzliches, bedingungsloses Rückerstattungsrecht weder erforderlich noch verhältnismäßig sei, da Verbraucher bereits heute gemäß der PSD2 das Recht haben, MIT-Transaktionen bei Unstimmigkeiten anzufechten. Die Verbände befürchten eine deutliche Erhöhung der bestehenden Missbrauchsrisiken.

Der IHA unterstützt daher die Position des Europäischen Parlaments, die vorsieht, das bedingungslose Erstattungsrecht auf SEPA-Lastschriften (SDD) zu beschränken und MIT von Artikel 62 (1) auszunehmen.

Lindner appellierte an die Bundesregierung: „Wir appellieren an die Bundesregierung, sich im Rat klar für eine Ausnahme von MIT aus Artikel 62 (1) einzusetzen.“ Er hob die Notwendigkeit rechts- und planungssicherer MIT hervor: „Europa braucht moderne und zuverlässige Zahlungsprozesse. Dazu gehören auch rechts- und planungssichere MIT, ohne die weder eine Vielzahl digitaler Geschäftsmodelle noch die alltägliche Praxis in Hotellerie und Handel funktionieren können.“


 

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