Impfung von Mitarbeitern in Hotellerie und Gastronomie

| Politik Politik

Mit den zunehmenden Öffnungsschritten für Gastronomie und Hotellerie in den Bundesländern wird auch die Forderung von DEHOGA und NGG nach einer Priorisierung der gastgewerblichen Beschäftigten bei der Impfreihenfolge immer wichtiger.

Einige Bundesländer behandeln die Beschäftigten des Gastgewerbes aufgrund der wechselnden Kundenkontakte bereits als zugehörig zur Prioritätengruppe 3 (gemäß § 4 Nr. 9 der aktuellen Impfverordnung „sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht“) bzw. haben diese Zuordnung unmittelbar angekündigt. Dort darf dann mittels Arbeitgeberbescheinigung durch Impfzentren oder Hausärzte geimpft werden. Muster für die entsprechenden Arbeitgeberbescheinigungen sowie Informationen zur Umsetzung der Impfungen im jeweiligen Bundesland findet man auf den Webseiten der Bundesländer.

 

Andere Bundesländer haben bereits die ursprünglich erst für Juni vorgesehene allgemeine Aufhebung der Priorisierung umgesetzt bzw. angekündigt, jedenfalls bei Impfungen durch Haus- oder Betriebsärzte. Das eröffnet auch Möglichkeiten für vom Arbeitgeber initiierte bzw. organisierte Impfungen durch Betriebsärzte, auch über die bisherigen vereinzelten Modellprojekte hinaus.

Angestellte Betriebsärzte sind im Gastgewerbe nicht verbreitet, aber es gibt in der Branche Unternehmen, die mittels ihrer externen arbeitsmedizinischen Dienstleister Impfkampagnen für ihre Mitarbeiter durchführen oder planen. Für diese sei auf den hier verlinkten Leitfaden der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) zu Impfungen durch Betriebsärzte hingewiesen, insbesondere auch auf die Ausführungen zur Haftung und zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Spätere Aktualisierungen dieses Leitfadens sowie weitere Informationen der Spitzenverbände der Wirtschaft, z.B. Aufklärungsmerkblätter, Produktinformationen sowie eine Betriebsarztsuche, finden Sie unter dem Motto #WirtschaftImpft auf der hier verlinkten Website.

Ab 7. Juni 2021 startet die Einbeziehung der Betriebsärzte in die Impfkampagne. Angestellte Werksärzte, Betriebsärzte von überbetrieblichen Diensten und freie Betriebsärzte, die dann impfen wollen, müssen bis Freitag, 21. Mai 2021, 12.00 Uhr Impfstoff bestellen. Eine Handreichung mit Informationen zur Impfbestellung und -handhabung zur Weitergabe an Ihren Betriebsarzt bzw. Dienstleister stellen wir Ihnen bei Bedarf gerne zur Verfügung.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Knausern viele Wirte beim Lohn? Der Dehoga Bayern weist Vorwürfe der Gewerkschaft NGG entschieden zurück und betont, dass die Mehrwertsteuersenkung direkt in Lohnsteigerungen und Beschäftigungssicherung fließt.

85 Kilo pro Kopf: Frankreich isst deutlich mehr Fleisch als Deutschland. Jetzt ruft die Regierung zu weniger Konsum auf – aber um die genaue Formulierung gab es Streit.

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.