In Baden-Württemberg treten weitreichende Corona-Lockerungen für Geimpfte und Genesene in Kraft

| Politik Politik

Ab sofort gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Besonders für Ungeimpfte und nicht vom Virus genesene Menschen dürfte der Alltag nun vielerorts komplizierter werden. Auch Hotels und Restaurants sind betroffen.

Eine neue Corona-Verordnung mit weitreichenden Lockerungen für geimpfte und vom Virus genesene Menschen tritt am Montagmorgen in Baden-Württemberg in Kraft. Wer zu einer dieser beiden Gruppen gehört, genießt unabhängig von lokalen oder regionalen Corona-Inzidenzen von Wochenbeginn an in vielen Bereichen wieder größere Freiheiten.

Ungeimpfte und Nicht-Genesene müssen hingegen jetzt wesentlich häufiger als bisher negative Antigen-Schnelltests vorweisen, die jeweils nicht älter als 24 Stunden sein dürfen. Das gilt etwa für Besuche in Museen, Hotels, Fitnessstudios, bei Ausstellungen, beim Friseur sowie in Restaurants in Innenräumen.

Ausgenommen von der Testpflicht sind unter anderem noch nicht eingeschulte Kinder. Schüler müssen nach Regierungsangaben ebenfalls keine separaten Tests vorweisen, sofern sie schon in ihren Schulen einer regelmäßigen Corona-Testung unterliegen.

Für ungeimpfte und nicht genesene Gäste von Clubs und Diskotheken ist kein Antigen-Schnelltest ausreichend, sondern hier muss im Vorfeld sogar ein negativer PCR-Test gemacht werden, der beim Eintritt maximal 48 Stunden alt sein darf und vergleichsweise teuer ist.

Bisherige Kontaktbeschränkungen und Regelungen für private Veranstaltungen und Feiern werden aufgehoben. Anderswo bleibt - auch für Geimpfte und Genesene - die Maskenpflicht erhalten. Sie gilt etwa im Nahverkehr, im Einzelhandel, in Hotels und bei den allermeisten nicht-privaten Veranstaltungen zumindest in geschlossenen Räumen.

Weitreichende Lockerungen für Geimpfte und Genesene ab Montag

Viele Bereiche des öffentlichen Lebens in Baden-Württemberg stehen von diesem Montag an nur noch Menschen offen, die entweder von einer Corona-Infektion genesen, gegen das Virus geimpft oder aktuell negativ getestet sind. Das geht aus der neuen Corona-Verordnung hervor, die das Staatsministerium in der Nacht zum Sonntag in Stuttgart veröffentlichte. Damit ist klar: Für vollständig geimpfte und genesene Menschen werden die Corona-Beschränkungen im Südwesten inzidenzunabhängig weitgehend aufgehoben, die Maskenpflicht bleibt allerdings vielerorts bestehen.

Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss in Zukunft in zahlreichen Bereichen einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Das gilt unter anderem für Besuche in Krankenhäusern, Altenheimen, Museen, Hotels, Fitnessstudios, bei Ausstellungen, beim Friseur sowie etwa bei Restaurantbesuchen in Innenräumen. Ausgenommen von der Testpflicht sind unter anderem noch nicht eingeschulte Kinder. Schüler müssen nach Regierungsangaben ebenfalls keine separaten Tests vorweisen, sofern sie schon in ihrer Schule einer regelmäßigen Corona-Testung unterliegen. Ein entsprechender Nachweis müsse allerdings erbracht werden.

All diese Regeln werden unabhängig von der bisher in vielen Bereichen maßgeblichen Sieben-Tage-Inzidenz einzelner Stadt- oder Landkreise angewendet und gelten für ganz Baden-Württemberg. Für ungeimpfte und nicht genesene Gäste von Clubs und Diskotheken ist kein Antigen-Schnelltest ausreichend, sondern hier muss im Vorfeld sogar ein negativer PCR-Test gemacht werden, der beim Eintritt maximal 48 Stunden alt sein darf und vergleichsweise teuer ist.

Bisherige Kontaktbeschränkungen und Regelungen für private Feiern und Veranstaltungen werden komplett aufgehoben. Anderswo bleibt - auch für Geimpfte und Genesene - die Maskenpflicht in ihrer jetzigen Form erhalten. Sie gilt etwa im öffentlichen Nahverkehr, im Einzelhandel, in Hotels, Büchereien, bei den allermeisten nicht-privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sowie beispielsweise auch am Arbeitsort, sofern hier ein Abstand von 1,50 Metern zum Nebenmann oder zur Nebenfrau nicht dauerhaft eingehalten werden kann. In der Schule gilt nach den Sommerferien ab dem 13. September für zunächst zwei Wochen ebenfalls eine generelle Maskenpflicht im Unterricht.

Großveranstaltungen wie Theater- und Konzertaufführungen, Stadt- und Volksfeste, Festivals oder Sportevents sind prinzipiell unter Vollauslastung möglich, wenn nicht mehr als 5000 Menschen teilnehmen. Geht die Besucherzahl darüber hinaus, dürfen die zur Verfügung stehenden Plätze nur noch zur Hälfte besetzt werden - bis zu einer Grenze von maximal 25 000 Menschen. Finden die Events im Freien mit weniger als 5000 Menschen statt und unter der Prämisse, dass immer ein Abstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann, verlangt das Land von Ungeimpften und Nicht-Genesenen keinen Test.

Allerdings hatten zuletzt mehrere Veranstalter schon schärfere Maßnahmen angekündigt. Einige wollen beispielsweise nur Geimpfte und Genesene reinlassen oder Nicht-Geimpften allenfalls ein kleineres Kontingent an Tickets zur Verfügung stellen. Die Veranstalter können in der Regel so vorgehen, weil sie über das Hausrecht verfügen.

Die grün-schwarze Landesregierung teilte mit, man behalte sich zusätzliche Maßnahmen vor, wenn das Ausbruchsgeschehen sich verstärke und eine «Überlastung des Gesundheitswesens» drohe. Dazu werde man neben der Sieben-Tage-Inzidenz auch die Auslastung der Intensivbetten, die Impfquote und die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe fortlaufend beobachten.

Die Antigen-Schnelltests sollen noch bis zum 11. Oktober vom Steuerzahler finanziert werden, anschließend müssen die Bürger dafür selbst zahlen. Auch hier gibt es einige Ausnahmen - etwa für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt – darunter Schwangere sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. PCR-Tests, die für Discos und Clubs gebraucht werden, sind in der Regel schon jetzt kostenpflichtig und nochmals deutlich teurer. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.

Fernsehen, Spitzenküche - und jetzt auch noch Kommunalpolitik für Alexander Herrmann? Die Wählerinnen und Wähler im oberfränkischen Landkreis Kulmbach haben entschieden.

Das neue Tariftreuegesetz trifft die Hotellerie im Kern: Zimmerkontingente und Tagungen für den Bund hängen künftig an strikten Tarifvorgaben. Der Dehoga warnt trotz Nachbesserungen vor einem enormen Prüfaufwand für die Betriebe.

Unter welchen Namen dürfen Burger und Schnitzel ohne Fleisch in der EU verkauft werden? Nach viel Wirbel gibt es eine Einigung. Komplett glücklich ist der deutsche Minister damit nicht.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger spricht sich für einen Karenztag bei Krankheit aus. Lohn soll es dann erst ab dem zweiten Krankheitstag geben. Was er sich davon verspricht.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden fordert in einem Brandbrief den Stopp der Potsdamer Verpackungssteuer. Sie warnen vor Preissteigerungen von bis zu 50 Prozent und bezweifeln den ökologischen Nutzen der Abgabe.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat den Weg für die Rückerstattung von Corona-Soforthilfen frei gemacht. Wer vor dem 8. April 2020 Anträge stellte und bereits Geld zurückgezahlt hat, erhält dieses nun inklusive Zinsen zurück – allerdings erst nach einem noch einzurichtenden Antragsverfahren.

Mit Anwälten und Abmahnungen kämpfen die Oktoberfestwirte gegen den illegalen Weiterverkauf von Tischreservierungen. Nachdem erste Urteile gegen horrende Preise gefallen sind, warnen Stadt und Wirte nun gemeinsam: Gültig sind nur Original-Reservierungen.

Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) will das Verbot der Bettensteuer durch den Freistaat Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Zuerst muss aber noch der Stadtrat zustimmen.

Die Idee einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke stößt in der Bevölkerung einer Umfrage zufolge auf große Zustimmung. 60 Prozent der Befragten bewerten eine Steuer positiv, deren Höhe mit dem Zuckergehalt des Getränks steigt.