In Schleswig-Holstein gelten verschärfte Corona-Regeln

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Zur Eindämmung des Coronavirus sind in Schleswig-Holstein seit Dienstag einige verschärfte Schutzmaßnahmen in Kraft. Dabei geht es besonders um Beschränkungen für Kontakte und Veranstaltungen. Die Landesregierung reagiert damit auf die rasche Ausbreitung der Omikron-Variante, die inzwischen im Norden dominiert.

Bei Veranstaltungen wird nunmehr die Teilnehmerzahl auf maximal 50 in Innenbereichen beziehungsweise 100 im Freien begrenzt: Bisher galten bei halber Kapazität maximal 1000 als Limit. Die Kontaktbeschränkung für Geimpfte oder Genesene auf maximal zehn Personen gilt nicht mehr nur in der Wohnung, sondern auch im öffentlichen Raum.

Tanzveranstaltungen müssen jetzt grundsätzlich den Behörden angezeigt werden. Zur Einhaltung der 2G-plus-Regel in Diskotheken und Bars gilt künftig nur noch ein PCR-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. In Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe müssen Besucherinnen und Besucher FFP2-Masken tragen.

Nach Weihnachtspartys in schleswig-holsteinischen Diskotheken mit zahlreichen Corona-Infektionen waren mehrere Tausend Besucher in Quarantäne geschickt worden. Schleswig-Holstein liegt bei der Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen mittlerweile über dem Bundesdurchschnitt - nachdem es lange Zeit die niedrigsten Inzidenzen hatte. Dithmarschen übertraf am Sonntag die Marke 600 und rückte damit auf Platz drei der Landkreise in Deutschland vor. (dpa)


 

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