Infektionsschutzgesetz passiert Bundestag und Bundesrat

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Nach dem Bundestag hat am Mittwoch auch der Bundesrat die Reform des Infektionsschutzgesetzes passieren lassen, um die Corona-Maßnahmen künftig auf eine genauere rechtliche Grundlage zu stellen. Damit kann das Gesetz nach Ausfertigung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in Kraft treten.

415 Abgeordnete stimmten am Mittwoch im Bundestag für die Reform, um die Corona-Maßnahmen künftig auf eine genauere rechtliche Grundlage zu stellen. 236 stimmten dagegen, 8 enthielten sich bei der namentlichen Abstimmung.

Bei Protesten mehrerer Tausend Teilnehmer gegen die Gesetzesänderung und die staatliche Corona-Politik in der Nähe des Bundestages kam es parallel zur Debatte im Parlament zu Auseinandersetzungen mit der Polizei und auch zum Einsatz von Wasserwerfern. Die Polizei sprach zudem von mehr als 100 Festnahmen.

UNION UND SPD VERTEIDIGEN GESETZ

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verteidigte in der Debatte die Corona-Beschränkungen und warb um weiteres Vertrauen in das Krisenmanagement. Steigende Infektionszahlen führten früher oder später zu steigendem Leid auf den Intensivstationen und zu einem Kontrollverlust, sagte der CDU-Politiker. Die SPD-Gesundheitspolitikerin Bärbel Bas wies Befürchtungen zurück, dass mit der Reform des Infektionsschutzgesetzes Befugnisse für Bundes- und Landesregierungen ausgeweitet würden. «Genau das Gegenteil ist der Fall», sagte sie.

AFD SCHEITERT MIT VERSCHIEBUNG 

Zum Auftakt der Debatte hatte die AfD zunächst versucht, das Thema wieder von der Tagesordnung zu nehmen, scheiterte damit aber am geschlossenen Widerstand der anderen Fraktionen. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann, sagte: «Die heutige Gesetzesvorlage ist eine Ermächtigung der Regierung, wie es das seit geschichtlichen Zeiten nicht mehr gab». Abgeordnete der anderen Fraktionen wiesen die Vorwürfe zurück. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Carsten Schneider sagte, die AfD spiele mit dem Vergleich mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933. «Sie diskreditieren nicht nur unsere Demokratie, sondern sie machen sie verächtlich», betonte er.

BEDENKEN DER OPPOSITION

Redner von FDP, Grünen und Linkspartei kritisierten die Reform des Infektionsschutzgesetzes dennoch. Die geplanten Neuregelungen gäben den Regierungen keine Leitplanken vor, sondern stellten ihnen «einen Freifahrtschein» aus, sagte FDP-Fraktionschef Christian Lindner. Es sei eine demokratische Grundsatzfrage, dass niemals Regierungen über solche massiven Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte entscheiden dürften, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Jan Korte.

SCHARFE KRITIK AUS DEM GASTGEWERBE

DEHOGA-Geschäftsführerin Ingrid Hartges hatte bereits am letzten Freitag angedeutet, dass der Verband ein betroffenes Unternehmen bei einer Verfassungsbeschwerde gegen das neue Infektionsschutzgesetz unterstützen könne, sollte dieses keine Entschädigungsregeln enthalten.  Verbandspräsident Guido Zöllick legte nach und drohte ebenfalls mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.

Mit den Änderungen werde eine neue Rechtsgrundlage für umfangreiche Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie geschaffen. Diese bedeutet nach Auffassung des Verbands einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Gastwirte und Hoteliers. «Es ist jedoch inkonsequent und unseres Erachtens verfassungswidrig, dass keine Entschädigung für diesen Fall für unsere Betriebe vorgesehen ist», sagte Dehoga-Präsident Guido Zöllick am Montag in Berlin. Sollte es keine entsprechenden Korrekturen geben, «werden wir für die Branche Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen».

GESETZ SOLL CORONA-MASSNAHMEN KONKRETISIEREN

Ziel des Gesetzes - offiziell «drittes Bevölkerungsschutzgesetz» - ist es unter anderem, bislang per Verordnung erlassene Corona-Maßnahmen gesetzlich zu untermauern und konkret festzuschreiben. Im Infektionsschutzgesetz war bisher nur allgemein von «notwendigen Schutzmaßnahmen» die Rede, die die «zuständige Behörde» treffen kann. Mit der Gesetzesnovelle wird ein neuer Paragraf eingefügt, der die möglichen Schutzmaßnahmen von Landesregierungen und Behörden konkret auflistet, etwa Abstandsgebote, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen oder Beschränkungen im Kultur- und Freizeitbereich - im wesentlichen Maßnahmen, die bereits beim Lockdown im Frühjahr ergriffen wurden und teilweise auch jetzt beim Teil-Lockdown im November gelten.

Festgeschrieben im Gesetz wird auch die sogenannte 7-Tage-Inzidenz von 35 und 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern pro Woche, ab denen Schutzmaßnahmen getroffen werden sollen. Vorgeschrieben wird zudem, dass Rechtsverordnungen mit Corona-Schutzmaßnahmen zeitlich auf vier Wochen befristet werden. Verlängerungen sind aber möglich. Außerdem müssen die Verordnungen mit einer allgemeinen Begründung versehen werden.

Das Infektionsschutzgesetz war im Zuge der Corona-Pandemie schon mehrfach reformiert worden. Gleich zu Beginn im Frühjahr wurde eingeführt, dass der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen kann. Der Bundestag tat dies damals umgehend und gab damit dem Bundesgesundheitsministerium Sonderbefugnisse, um Rechtsverordnungen zu erlassen, ohne dass der Bundesrat zustimmen muss. Normalerweise ist bei Verordnungen der Regierung ein Ja der Länderkammer notwendig. (Mit Material der dpa)


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