Italien lockert Corona-Regeln in Hotels und Restaurants für Ausländer

| Politik Politik

Italien lockert seine Corona-Beschränkungen für ausländische Besucher. Der Ministerrat beschloss am Mittwoch in Rom, dass Ausländer künftig wieder in Hotels oder Restaurants gehen dürfen, auch wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Sie müssen aber einen Negativtest vorweisen. Die Neuregelung betrifft auch Touristen und Geschäftsleute, die mit einem nicht in der EU zugelassenen Präparat geimpft sind, etwa aus Russland oder China.

Zuletzt hatte sich die Tourismusbranche beschwert, weil Gäste zwar dank der 3G-Regel - also auch ungeimpft, aber negativ getestet - einreisen, dann aber nicht in Hotels oder Gaststätten gehen durften. Für Italiener gilt in der Gastronomie die 2G-Regel.

Zugleich wurde beschlossen, dass Schulklassen künftig erst bei fünf positiven Covid-Fällen in den Distanzunterricht geschickt werden - zuletzt war das bei zwei infizierten Kindern der Fall. Geimpfte Kinder sind davon sogar ausgenommen; sie dürfen immer in die Schule.

Außerdem will die Regierung den Greenpass - also den 2G-Nachweis - für jene Italiener unbefristet verlängern, die geboostert sind oder sich nach zwei Impfdosen infiziert haben und nun genesen sind. Rund 81 Prozent der Italiener haben einen vollen Impfzyklus absolviert. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Das bestehende Minijob-System steht im Zentrum einer politischen Debatte. Eine Gruppe von Unions-Bundestagsabgeordneten sehen in der geringfügigen Beschäftigung einen „Systemfehler“, der reguläre Arbeit verdrängt und unsozial sei. Der DEHOGA Bundesverband hingegen warnt eindringlich vor den Konsequenzen einer Abschaffung.

Studierende in Niedersachsen sollen bald wieder ein warmes Mittagessen für 2,50 Euro bekommen. SPD und Grüne im Landtag wollen das sogenannte «Niedersachsen-Menü» an allen Hochschulen im Land neu auflegen. Fünf Millionen Euro sind dafür eingeplant.

Darf die EU Kriterien für die Festsetzung von angemessenen Mindestlöhnen vorgeben? Das höchste europäische Gericht sagt in einem neuen Urteil Nein. Auf die Höhe des Mindestlohns in Deutschland hat die Entscheidung keine direkte Auswirkung.

Macht ein EU-Urteil Änderungen am deutschen Mindestlohn-System notwendig? Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie die Politik blicken an diesem Dienstag gespannt nach Luxemburg.

Vertreter von Bundesregierung, Bundesländern, Wirtschaft und Gewerkschaften haben für die duale Berufsausbildung in Deutschland geworben und auf akute Probleme auf dem Ausbildungsmarkt hingewiesen. Die Lage sei mehr als herausfordernd, sagte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche.

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) fordert eine rasche und dauerhafte steuerliche Entlastung für das Gastgewerbe. Der Verband sieht darin einen entscheidenden Faktor für die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität der Innenstädte.

Die im Europäischen Parlament angestoßenen Pläne für ein Bezeichnungsverbot von Fleisch-Namen für pflanzliche Ersatzprodukte stoßen im Bundestag auf breite Ablehnung. Quer durch fast alle Fraktionen äußerten Abgeordnete Kritik an einem möglichen Verbot von Begriffen wie „Tofu-Wurst“ oder „Veggie-Burger“.

Die wiederholte Blockade in Washington hat für das US-Hotelgewerbe bereits zu massiven Verlusten geführt. Über 30 Branchenverbände richten einen verzweifelten Appell an die politischen Entscheidungsträger.

Der Mindestlohn steigt wie geplant zum 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde und ein Jahr später um weitere 70 Cent auf 14,60 pro Stunde. Das Bundeskabinett beschloss in Berlin eine entsprechende Verordnung.

Bundesagrarminister Alois Rainer spricht sich gegen ein Verbot von Bezeichnungen wie «Veggie-Schnitzel» oder «Tofu-Wurst» für pflanzliche Lebensmittel aus. Es würde «unglaublich hohe Kosten für die Wirtschaft» sowie Bürokratie verursachen, sagte der CSU-Politiker vor einem Treffen mit einem EU-Amtskollegen in Luxemburg.