Italien verschärft Corona-Regeln: 2G im Restaurant, 3G im Hotel

| Politik Politik

Angesichts der vierten Corona-Welle hat Italiens Regierung strengere Regeln beschlossen und die Impfpflicht erweitert. «Wir wollen jetzt diese Normalität bewahren und wollen keine Risiken», sagte Ministerpräsident Mario Draghi am Mittwoch.

Ab dem 6. Dezember gelten in dem Land mit rund 60 Millionen Einwohnern in vielen Bereichen 2G-Regeln. Wer ab dann etwa in Bars, Restaurants oder zu Veranstaltungen gehen will, muss nachweislich gegen Covid-19 geimpft oder von der Krankheit genesen sein. Die Regierung stimmte einem entsprechenden Dekret zu. Die Regeln gelten landesweit zunächst bis zum 15. Januar. Danach nur in Regionen, die in Corona-Zonen mit strengeren Regeln eingeteilt sind.

Ab dem 15. Dezember müssen sich auch das Schulpersonal sowie Polizisten, Soldaten, Rettungskräfte und Angestellte in der Gesundheitsverwaltung gegen Covid-19 impfen lassen. Das Gesundheitspersonal, für das schon seit April eine Pflicht galt, braucht die Auffrischungsimpfung. Mehr als 87 Prozent der Menschen über zwölf Jahren haben in Italien laut Gesundheitsministerium mindestens eine Impfdosis erhalten. Die Auffrischungsimpfung ist fünf Monate nach der zweiten Dosis möglich. Auch Draghi erhielt sie nach eigener Aussage bereits.

Die neuen Einschränkungen Roms erschweren den Alltag vor allem für die Ungeimpften. Seit dem 15. Oktober gelten in Italien bereits 3G-Regeln am Arbeitsplatz. Die Regelung werde nun auch auf Hotels, den öffentlich Nahverkehr sowie Regionalbahnverkehr erweitert. Bisher musste man nur im Fernverkehr nachweisen, geimpft, negativ getestet oder genesen zu sein.

Der digitale oder ausdruckbare Nachweis etwa für Impfung und Genesung heißt in Italien «Green Pass» (Grüne Pass). Dieser soll nun seine Gültigkeit nach neun statt zwölf Monaten verlieren. In dem Mittelmeerland stiegen die Corona-Inzidenzen zuletzt deutlich. Am Mittwoch meldeten die Gesundheitsbehörden fast 12 500 Neuinfektionen und 85 Tote mit dem Virus binnen eines Tages. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.