Italien verschärft Corona-Regeln – 2G-Regel im Restaurant

| Politik Politik

Italien müssen sich die Menschen ab dem heutigen Montag auf strengere Corona-Richtlinien einstellen. Die Regierung hatte Ende November die Einführung von 2G-Regeln für Restaurants Kinos, in Diskotheken und Fußballspiele angekündigt. Die Maßnahmen sollen zunächst bis zum 15. Januar gelten.

Italien müssen sich die Menschen ab dem heutigen Montag auf strengere Corona-Richtlinien einstellen. Die Regierung von Ministerpräsident Mario Draghi hatte Ende November die Einführung von 2G-Regeln für bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens beschlossen. Demnach dürfen nur noch Geimpfte und Genese zum Beispiel innen in Restaurants essen gehen, ins Kino, in Diskotheken feiern und zu Fußballspielen ins Stadion gehen. Die Regeln sollen zunächst bis zum 15. Januar gelten.

Eine weitere Neuerung ist die Ausweitung der 3G-Regel auf den öffentlichen Nahverkehr und Hotels. Bislang mussten Reisende zum Beispiel im Fernbahnverkehr nachweislich gegen Covid-19 geimpft, von der Krankheit genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet sein. Ab Montag ist dieser Nachweis - in Italien wird er «Green Pass» (Grüner Pass) genannt - auch für U-Bahnen, Busse und Züge im Nahverkehr vorgeschrieben.

Das Zertifikat ist ein digitaler oder ausdruckbarer QR-Code, der per Smartphone-App gescannt und so kontrolliert werden kann. In Italien funktioniert auch der deutsche Code. Wer in den Skiurlaub nach Italien fährt, braucht zwar keinen Grünen Pass, um die Piste runterzufahren, jedoch gilt in geschlossenen Liften und Gondeln die 3G-Regel und in den Hütten 2G.

Von den Regelungen ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren, da sie noch nicht geimpft werden könnten. Das soll nach den Plänen der Regierung ab dem 16. Dezember möglich sein. Die italienische Arzneimittelbehörde hatte bereits den Corona-Impfstoff von Pfizer/Biontech in reduzierter Menge für Kinder zwischen fünf und elf Jahren freigegeben. Ab dem 15. Dezember tritt zudem die Ausweitung der Impfpflicht für das Schulpersonal sowie Polizisten und Soldaten in Kraft. Im Gesundheitsbereich galt das bereits seit April.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Schweizer Nationalrat hat eine Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2035 abgelehnt. HotellerieSuisse kritisiert die Entscheidung. Nach der Entscheidung des Nationalrates wird sich nun der Ständerat mit der Vorlage befassen.

Marmelade kehrt zurück, Honig wird transparent: Die reformierten EU-Frühstücksrichtlinien bringen ab Juni 2026 neue Kennzeichnungspflichten auf das Buffet. Warum die strengeren Herkunftsangaben beim Honig den Einkauf verändern und neue Chancen für regionale Frühstückskonzepte bieten.

Der Deutsche Tourismusverband fordert anlässlich einer Bundestagsanhörung eine langfristige Absicherung der Finanzierung für die touristische Infrastruktur: Nur mit verlässlichen Förderinstrumenten könnten die Ziele der Nationalen Tourismusstrategie realisiert werden.

Die EU-Kommission hat erstmals Strategien für Inseln und Küstenregionen vorgestellt. Im Fokus stehen touristisch geprägte Gebiete, die mit Klimawandel, Wohnraummangel, saisonalen Arbeitsmärkten und einer hohen Abhängigkeit vom Tourismus konfrontiert sind.

Der Hotelverband Deutschland fordert eine Klarstellung der EU-Kommission zur Auslegung der Verpackungsverordnung PPWR. Nach Ansicht des Verbands könnten Hotels und Gastronomiebetriebe sonst fälschlicherweise als Hersteller von Verpackungen eingestuft werden.

Die Europäische Kommission hat wegen der Registrierungspflicht für Reisende ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet. Die spanischen Hotelverbände FEHM und CEHAT begrüßen den Schritt und fordern die sofortige Aufhebung der Regelung.

Ein Bündnis aus 14 Wirtschaftsverbänden fordert die Bundesregierung zur Modernisierung des Arbeitszeitrechts auf. Im Zentrum steht die Forderung nach einer Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.

Der Deutsche Tourismusverband fordert angesichts steigender kommunaler Kosten eine breitere Finanzierungsbasis für touristische Infrastrukturen. Dabei werden insbesondere Gästebeiträge und Tourismusabgaben als Mittel zur Sicherung der regionalen Attraktivität hervorgehoben.

Wie schon 2015 scheitert Hamburg mit seinen Olympia-Plänen am Willen der Bevölkerung. Das ist auch eine Niederlage für den Senat und seinen Bürgermeister Peter Tschentscher. Wirtschaftsverbände bedauerten das Nein zu Olympia.

Urlaub in Deutschland könnte für viele angesichts der angespannten Weltlage eine realistische Option werden. Profitieren dürften nach Ansicht des Tourismus-Koordinators vor allem küstennahe Regionen.