Kabinett beschließt Vorschlag für komplett digitale Arbeitsverträge

| Politik Politik

Die Bundesregierung hat einen Vorschlag der Ampel-Fraktionen aufgegriffen, der den bürokratischen Aufwand für Arbeitgeber und börsennotierte Unternehmen etwas reduzieren soll. In seiner Sitzung am Mittwoch verabschiedete das Kabinett eine Formulierungshilfe für einen entsprechenden Änderungsantrag zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz. 

Das Dokument, das nun die Grundlage für die weiteren parlamentarischen Beratungen bildet, sieht unter anderem vor, dass Arbeitsverträge künftig in der Regel vollständig digital abgeschlossen werden können, etwa per E-Mail. Demnach sollen auch die wesentlichen Vertragsbedingungen elektronisch übermittelt werden können - vorausgesetzt das Dokument ist für den Arbeitnehmer zugänglich und kann gespeichert und ausgedruckt werden.

Neuerungen auch für Hauptversammlungen und Gewerbetreibende

Vor der Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft soll es zudem künftig ausreichen, Unterlagen, die vergütungsbezogene Beschlüsse betreffen, den Aktionären über die Internetseite des Unternehmens zugänglich zu machen. Bisher mussten diese im Bundesanzeiger bekanntgemacht werden. Gewerbetreibende, die ihre Betriebsstätte in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde verlegen, sollen sich nicht mehr ab- und anmelden müssen. In Zukunft soll die Anmeldung bei der neuen Gewerbebehörde ausreichen.

«Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe», betonte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Auch in Brüssel brauche es «eine Trendwende für weniger Bürokratie und mehr Freiräume». Die Vereinfachung bei den Arbeitsverträgen sei «ein Meilenstein für die deutsche Arbeitswelt, der enorm viel Bürokratie, Papier und Zeit einsparen wird», sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Johannes Vogel.

Der vom Kabinett im März beschlossene Entwurf für das neue Bürokratieentlastungsgesetz sieht unter anderem eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Rechnungskopien, Kontoauszüge, Lohn- und Gehaltslisten von zehn auf acht Jahre vor. Die Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige bei einer Hotelübernachtung wird abgeschafft. Künftig soll die Textform in vielen Regelungsbereichen des Bürgerlichen Gesetzbuches die Schriftform ersetzen. Die Union nannte die Vorschläge unzureichend und attestierte der Ampel-Koalition einen Hang zur «Überregulierung».

«Die Vorschläge aus dem Justizministerium sind in vielen Bereichen richtig», sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger. Vor allem, dass die Schriftform im Nachweisgesetz nun durch die Textform ersetzt werde, sei für die betriebliche Praxis ein echter Erfolg. Es brauche aber mehr und weitergehende Schritte. Notwendig sei auch «ein schnelles Voranschreiten bei der Verwaltungsdigitalisierung, damit Prozesse schneller und unkomplizierter werden». (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.