Kaiserslautern testet spätere Sperrstunde

| Politik Politik

Die Stadt Kaiserslautern testet aktuell eine um ein oder zwei Stunden nach hinten geschobene Sperrstunde - zur Freude des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands in Rheinland-Pfalz.

«Die heißen Zeiten zeigen: Menschen haben ein anderes Ausgehverhalten», sagte Gereon Haumann, Dehoga-Landespräsident, der Deutschen Presse-Agentur. «Gerade wenn es heiß ist, warten die Gäste mit dem Abendessen, bis es sich abkühlt und ein laues Lüftchen weht», sagte Haumann.

In Rheinland-Pfalz gilt für die Außengastronomie generell ab 22 Uhr eine Sperrstunde, um die Nachtruhe von Anwohnern nicht zu stören. Städte und Kommunen können diese aber nach hinten schieben. In der Kaiserslauterer Innenstadt dürfen Lokale unter der Woche aktuell eine Stunde länger, also bis 23 Uhr geöffnet bleiben, am Wochenende oder vor Feiertagen bis 24 Uhr.

«Das kann ein Beispiel für andere Städte sein», sagte Haumann. Regelungen dieser Art gibt es etwa in Koblenz, wo die derzeit in Kaiserslautern erprobten Zeiten gelten.

Einen Personalmangel befürchtet Haumann bei längeren Öffnungszeiten nicht. «Eine Verschiebung der Öffnungszeiten in den Abend ist denkbar», betonte Haumann. «Da kann ja jeder Gastgeber selber entscheiden, wie lange er öffnen möchte.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.

In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. 

Beim Kauf von Koteletts soll künftig auch ein amtliches Siegel über die Zustände in den Ställen informieren. Der Start verzögert sich weiter. Für eine Ausdehnung gibt es nun aber ein Datum. Das verpflichtende Logo soll auch für die Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Gaststätten greifen.