Wohnungen auf Airbnb und anderen Buchungsportalen erfreuen sich weiterhin wachsender Beliebtheit. Bei Individualtouristen, genauso wie bei Vermietern. Dass täglich wechselnde Gäste allerdings das Leben der regulären Hausbewohner maßgeblich beeinträchtigen, ist vielen nicht bewusst. Ein Hausbewohner fühlte sich so gestört, dass er vor Gericht zog, nachdem seine Mahnungen an die Vermieterin zweier Airbnb-Wohnungen in seinem Haus ignoriert wurden. Eine Erlaubnis für eine kurzfristige Vermietung, wie sie ein Airbnb-Vermieter vorher von weiteren Eigentümern einholen muss, gab es nicht. Das Wiener Bezirksgericht gab dem Mann nun Recht und urteilte, dass Airbnb-Mieter künftig mindestens 180 Tage bleiben müssen.
„Der Oberste Gerichtshof hat sich bereits damit auseinandergesetzt, dass eine Vermietung bis 30 Tage zu touristischen Zwecken unzulässig ist. Für uns war aber wesentlich, ob längerfristige Vermietungen wie etwa zwei bis sechs Monate zulässig sind“, sagte Gerold Beneder, der Anwalt des Nachbarn gegenüber kurier.at.
Die Vermieterin argumentierte laut heute.at, dass ihre letzten Mieter mehrere Monate in Wien gelebt hätten und von einem "kurzfristigen" Aufenthalt keine Rede sein könne. Das Gericht sah das anders. Vermietungen, die unter einem halben Jahr dauern würden, seien zu kurz. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Frau soll zwei Wohnungen regelmäßig über Airbnb vermietet haben. Die Ortstaxe wurde dabei ordnungsgemäß abgeführt. Ein Nachbar soll sich jedoch darüber beschwert haben, dass ständig fremde Personen im Haus waren. Er teilte dies der Frau auch mit – was laut den Berichten jedoch nicht fruchtete. Schließlich zog er vor Gericht und bekam Recht. Laut dem Urteil ist es nicht erlaubt, die Wohnungen zu „touristischen Zwecken“ für einen kürzeren Zeitraum als ein halbes Jahr zu vermieten. Denn für Beherbergungsleistungen brauche es eine entsprechende Widmung. Diese sei nicht vorgelegen. Das Argument der Vermieterin, wonach nicht nur Touristen, sondern auch Personen, die in Wien gearbeitet haben, die Unterkunft benutzt haben, änderte an der Entscheidung nichts. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Wiener Hoteliers begrüßen das Urteil und sprechen von einer „kalten, aber gerechten Realitätsdusche für Airbnb“: „Chancengleichheit ist ein Grundprinzip in der Wirtschaft“, sagt Dominic Schmid, Fachgruppenobmann der Wiener Hotellerie laut dem Onlineportal ots.at. „Deshalb haben wir uns auch immer dafür stark gemacht, dass für neue Anbieter wie Airbnb die gleichen Regeln gelten müssen wie für uns Hoteliers. Das aktuelle Urteil im Fall einer Wiener Airbnb-Vermieterin bestätigt unsere Bemühungen und ist ein weiterer Schritt in Richtung Fairness. (…) Wir fordern zusätzlich eine bundesweite Registrierung zur Datenoffenlegung, nur so können alle in die Pflicht genommen werden.“ Zudem sei eine Autorisierung des Anbieters künftig besonders wichtig. „Airbnb-Vermieter müssen in der Realität greifbar sein“, so Schmid.