„Kalte Realitätsdusche" durch Gericht: Airbnb-Reisende müssen in Wien 180 Tage bleiben

| Politik Politik

Wohnungen auf Airbnb und anderen Buchungsportalen erfreuen sich weiterhin wachsender Beliebtheit. Bei Individualtouristen, genauso wie bei Vermietern. Dass täglich wechselnde Gäste allerdings das Leben der regulären Hausbewohner maßgeblich beeinträchtigen, ist vielen nicht bewusst. Ein Hausbewohner fühlte sich so gestört, dass er vor Gericht zog, nachdem seine Mahnungen an die Vermieterin zweier Airbnb-Wohnungen in seinem Haus ignoriert wurden. Eine Erlaubnis für eine kurzfristige Vermietung, wie sie ein Airbnb-Vermieter vorher von weiteren Eigentümern einholen muss, gab es nicht. Das Wiener Bezirksgericht gab dem Mann nun Recht und urteilte, dass Airbnb-Mieter künftig mindestens 180 Tage bleiben müssen.

„Der Oberste Gerichtshof hat sich bereits damit auseinandergesetzt, dass eine Vermietung bis 30 Tage zu touristischen Zwecken unzulässig ist. Für uns war aber wesentlich, ob längerfristige Vermietungen wie etwa zwei bis sechs Monate zulässig sind“, sagte Gerold Beneder, der Anwalt des Nachbarn gegenüber kurier.at.

Die Vermieterin argumentierte laut heute.at, dass ihre letzten Mieter mehrere Monate in Wien gelebt hätten und von einem "kurzfristigen" Aufenthalt keine Rede sein könne. Das Gericht sah das anders. Vermietungen, die unter einem halben Jahr dauern würden, seien zu kurz. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Frau soll zwei Wohnungen regelmäßig über Airbnb vermietet haben. Die Ortstaxe wurde dabei ordnungsgemäß abgeführt. Ein Nachbar soll sich jedoch darüber beschwert haben, dass ständig fremde Personen im Haus waren. Er teilte dies der Frau auch mit – was laut den Berichten jedoch nicht fruchtete. Schließlich zog er vor Gericht und bekam Recht. Laut dem Urteil ist es nicht erlaubt, die Wohnungen zu „touristischen Zwecken“ für einen kürzeren Zeitraum als ein halbes Jahr zu vermieten. Denn für Beherbergungsleistungen brauche es eine entsprechende Widmung. Diese sei nicht vorgelegen. Das Argument der Vermieterin, wonach nicht nur Touristen, sondern auch Personen, die in Wien gearbeitet haben, die Unterkunft benutzt haben, änderte an der Entscheidung nichts. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Wiener Hoteliers begrüßen das Urteil und sprechen von einer „kalten, aber gerechten Realitätsdusche für Airbnb“: „Chancengleichheit ist ein Grundprinzip in der Wirtschaft“, sagt Dominic Schmid, Fachgruppenobmann der Wiener Hotellerie laut dem Onlineportal ots.at. „Deshalb haben wir uns auch immer dafür stark gemacht, dass für neue Anbieter wie Airbnb die gleichen Regeln gelten müssen wie für uns Hoteliers. Das aktuelle Urteil im Fall einer Wiener Airbnb-Vermieterin bestätigt unsere Bemühungen und ist ein weiterer Schritt in Richtung Fairness. (…) Wir fordern zusätzlich eine bundesweite Registrierung zur Datenoffenlegung, nur so können alle in die Pflicht genommen werden.“ Zudem sei eine Autorisierung des Anbieters künftig besonders wichtig. „Airbnb-Vermieter müssen in der Realität greifbar sein“, so Schmid.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Schweizer Nationalrat hat eine Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2035 abgelehnt. HotellerieSuisse kritisiert die Entscheidung. Nach der Entscheidung des Nationalrates wird sich nun der Ständerat mit der Vorlage befassen.

Marmelade kehrt zurück, Honig wird transparent: Die reformierten EU-Frühstücksrichtlinien bringen ab Juni 2026 neue Kennzeichnungspflichten auf das Buffet. Warum die strengeren Herkunftsangaben beim Honig den Einkauf verändern und neue Chancen für regionale Frühstückskonzepte bieten.

Der Deutsche Tourismusverband fordert anlässlich einer Bundestagsanhörung eine langfristige Absicherung der Finanzierung für die touristische Infrastruktur: Nur mit verlässlichen Förderinstrumenten könnten die Ziele der Nationalen Tourismusstrategie realisiert werden.

Die EU-Kommission hat erstmals Strategien für Inseln und Küstenregionen vorgestellt. Im Fokus stehen touristisch geprägte Gebiete, die mit Klimawandel, Wohnraummangel, saisonalen Arbeitsmärkten und einer hohen Abhängigkeit vom Tourismus konfrontiert sind.

Der Hotelverband Deutschland fordert eine Klarstellung der EU-Kommission zur Auslegung der Verpackungsverordnung PPWR. Nach Ansicht des Verbands könnten Hotels und Gastronomiebetriebe sonst fälschlicherweise als Hersteller von Verpackungen eingestuft werden.

Die Europäische Kommission hat wegen der Registrierungspflicht für Reisende ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet. Die spanischen Hotelverbände FEHM und CEHAT begrüßen den Schritt und fordern die sofortige Aufhebung der Regelung.

Ein Bündnis aus 14 Wirtschaftsverbänden fordert die Bundesregierung zur Modernisierung des Arbeitszeitrechts auf. Im Zentrum steht die Forderung nach einer Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.

Der Deutsche Tourismusverband fordert angesichts steigender kommunaler Kosten eine breitere Finanzierungsbasis für touristische Infrastrukturen. Dabei werden insbesondere Gästebeiträge und Tourismusabgaben als Mittel zur Sicherung der regionalen Attraktivität hervorgehoben.

Wie schon 2015 scheitert Hamburg mit seinen Olympia-Plänen am Willen der Bevölkerung. Das ist auch eine Niederlage für den Senat und seinen Bürgermeister Peter Tschentscher. Wirtschaftsverbände bedauerten das Nein zu Olympia.

Urlaub in Deutschland könnte für viele angesichts der angespannten Weltlage eine realistische Option werden. Profitieren dürften nach Ansicht des Tourismus-Koordinators vor allem küstennahe Regionen.