Kein Bier mehr ab 14? «Begleitetes Trinken» auf dem Prüfstand

| Politik Politik

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und die Gesundheitsminister mehrerer Bundesländer sprechen sich für ein Verbot des sogenannten begleiteten Trinkens von 14- bis 16-Jährigen aus. «Aus gesundheitspolitischer Sicht kann es zu diesem Thema keine zwei Meinungen geben», sagte Lauterbach dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). «Die Anwesenheit von Erwachsenen ändert nichts an der Schädlichkeit von Alkohol für Kinder. Deswegen sollte das sogenannte begleitete Trinken untersagt werden.»

Jugendliche dürfen in Deutschland nach Jugendschutzgesetz regulär vom 16. Geburtstag an Bier, Wein und Sekt kaufen sowie trinken. In Begleitung einer sorgeberechtigten Person ist das sogar schon ab 14 Jahren erlaubt - auch in Gaststätten oder in der Öffentlichkeit. 

Mehrere Gesundheitsminister für Regel-Änderung

Lauterbach ist mit seiner Kritik an dieser Regelung nicht alleine: Auch die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) und die Berliner Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD) sind für eine Abschaffung des begleiteten Trinkens. Die Erlaubnis habe mit Blick auf die Präventionsziele keinen Sinn, sagte Gerlach dem RND. Czyborra sagte, Alkoholkonsum gefährde die körperliche und geistige Entwicklung Jugendlicher in hohem Maße.

Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) nannte die Handhabung kürzlich «ein völlig falsches gesellschaftliches Signal». «Begleitetes Trinken verharmlost Alkoholkonsum und gehört abgeschafft», sagte er der «Hannoverschen Allgemeine Zeitung». Je früher der Einstieg beim Trinken erfolge, desto problematischer sei das Verhalten als Erwachsener.

Experten prüfen mögliche Gesetzesänderung

Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hatte sich im Juni mit dem Thema beschäftigt und beschlossen, dass Experten bis zum November die Regeln im Jugendschutzgesetz noch einmal genauer unter die Lupe nehmen sollen. Von der Krankenkasse DAK wird die Debatte begrüßt: Begleitetes Trinken gehöre auf den Prüfstand, sagte Kassenchef Andreas Storm der Deutschen Presse-Agentur (dpa): «Durch den Zugang von Alkohol durch die Eltern verringert sich die Hemmschwelle, mit dem Trinken anzufangen.» 

Es kämen jedes Jahr noch zu viele Kinder und Jugendliche wegen Alkoholkonsums ins Krankenhaus. Die DAK verwies auf eigene Erhebungen, wonach 2023 deutschlandweit hochgerechnet rund 6.000 Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren wegen Alkoholmissbrauchs in Kliniken versorgt werden mussten.

Nach Angaben des Bundesdrogenbeauftragten, Burkhard Blienert (SPD), trinkt jeder Deutsche statistisch gesehen zehn Liter reinen Alkohol pro Jahr. Im europäischen Vergleich sei die Bundesrepublik damit ein Hochkonsumland. Acht Millionen Menschen trinken demnach in riskantem Maße und 1,6 bis 1,8 Millionen Menschen seien alkoholabhängig im engeren Sinne. 

CDU-Gesundheitspolitiker sieht Vorstoß zur Regelverschärfung skeptisch

Die Idee, das begleitete Trinken für Teenager zu verbieten, wird aber auch skeptisch gesehen. Jeder Schritt, um Jugendliche vom Alkoholkonsum abzuhalten, sei ein guter für die Gesundheit, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge, der dpa. 

Neue Regeln müssten sich aber an den Lebensrealitäten messen lassen: «Der Familie kommt eine zentrale Rolle zu, wenn es um den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol geht. Ob sich ein kategorisches Verbot selbst im Privatbereich etablieren lässt, muss pragmatisch diskutiert werden.» Kein Teenager, der das erste Mal einen Schluck vom Bier seines Vaters probiere, werde dadurch zum Alkoholiker. 

Der CDU-Politiker Sorge betonte, wichtiger seien Aufklärungsangebote in Schulen und Vereinen und der aufmerksame Blick auf das soziale Umfeld der Jugendlichen. Die allermeisten Alkoholexzesse fänden dort statt, wo die Eltern nicht dabei seien.

Alkohol erst ab 18? Gesundheitsminister fordert Debatte

Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi bringt eine Freigabe von Alkohol erst ab 18 Jahren ins Spiel. «Aus suchtpräventiver und gesundheitspolitischer Sicht sollte Alkohol wie Cannabis erst ab 18 freigegeben werden», sagte der SPD-Politiker. 

Ihm sei klar, dass das eine gesellschaftliche Debatte mit sich bringen werde - etwa mit Blick auf Traditionen wie die Schützenfeste. Die negativen Folgen von zu frühem Alkoholkonsum seien aber eindeutig und müssten diskutiert werden. «Man kann ja auch zu anderen Ergebnissen als einer Alkoholerlaubnis erst ab 18 Jahren kommen. Aber die Debatte muss sein.»

Bund unterstützt Verbotspläne für «begleitetes Trinken» 

Philippi sprach sich zudem dafür aus, der Anti-Drogen-Politik grundsätzlich wieder mehr Gewicht zu verleihen. «Insbesondere müssen wir uns besser für einen Kampf gegen synthetische Drogen wappnen, die immer stärker auf den europäischen Markt drängen», sagte der Minister. Die Wirkungen dieser Drogen, zu denen etwa Ecstasy, Speed und Lachgas zählen, seien heftig, nicht vorhersehbar und lösten oft Psychosen aus. 

Niedersachsen setzt sich im Bundesrat auch dafür ein, das sogenannte «begleitete Trinken» ab 14 Jahren sowie den Verkauf von Lachgas an unter 18-Jährige zu verbieten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) unterstützt beide Vorhaben.

Bisher dürfen Jugendliche schon mit 14 Jahren Bier, Sekt und Wein trinken, wenn etwa die Eltern dabei sind. Mit 16 Jahren dürfen sie diese Getränke auch selbst kaufen und alleine trinken. Alle weiteren alkoholischen Getränke sind erst ab 18 Jahren freigegeben. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.