Kein Fragerecht nach Impfstatus der Mitarbeiter in Hotels und Restaurants

| Politik Politik

In besonders sensiblen Bereichen wie Kita, Schule und Pflege dürfen Arbeitgeber künftig Auskunft von ihren Beschäftigten verlangen, ob sie gegen Corona geimpft oder genesen sind. Das hat der Bundestag beschlossen. In Branchen wir dem Gastgewerbe, besteht ein solcher Auskunftsanspruch des Arbeitgebers nach der überwiegenden Juristenmeinung nicht, so der DEHOGA Bundesverband.

Das Fragerecht besteht nur so lange, wie eine pandemische Notlage durch den Gesetzgeber festgestellt ist. Der so ermittelte Status kann über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder die Art und Weise der Beschäftigung entscheiden. Bisher war die Abfrage des Impf- und des Immunstatus lediglich in Krankenhäusern und Arztpraxen erlaubt. Die Änderung muss noch durch den Bundesrat.

In allen anderen Branchen, auch solchen mit weiter bestehenden Corona-Einschränkungen wie dem Gastgewerbe, besteht ein solcher Auskunftsanspruch des Arbeitgebers nach der überwiegenden Juristenmeinung nicht. Die Mitarbeiter sind deshalb wohl rechtlich nicht verpflichtet, auf entsprechende Fragen ihres Arbeitgebers wahrheitsgemäß zu antworten. Auch in der in der letzten Woche aktualisierten Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde trotz intensiver politischer Diskussion kein Fragerecht des Arbeitgebers zum Impfstatus geregelt.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine rechtliche Regelung in einem bestimmten Kontext nur geimpfte oder genesene Beschäftigte zulässt. Denn diese Verpflichtung kann nur eingehalten werden, wenn der Impfstatus dem Arbeitgeber bekannt ist. Im Gastgewerbe ist das derzeit nur im Rahmen der sog. 2G-Regelung in Hamburg der Fall. Dort sieht die Corona-Rechtsverordnung ausdrücklich vor, dass in gastgewerblichen Betrieben, die sich für die Anwendung der 2G-Regelung entschieden haben, im Gastkontakt nur Beschäftigte tätig sein dürfen, die ihrerseits 2G nachgewiesen haben. Führt ein Betrieb dagegen aufgrund seines Hausrechts 2G für Gäste ein, ohne dass die jeweilige Corona-Rechtsverordnung des Landes 2G auch für Mitarbeiter festschreibt, ergibt sich daraus nicht automatisch ein Fragerecht.

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) hatte sich in den letzten Wochen massiv für einen Auskunftsanspruch der Arbeitgeber aller Branchen nach dem Impf- bzw. Immunstatus aller Beschäftigten eingesetzt. Auch Gesundheitsminister Spahn hatte sich dafür ausgesprochen, war aber am Widerstand der SPD gescheitert. Begründet wird die Ablehnung eines generellen Fragerechts mit den Persönlichkeitsrechten der Beschäftigten und mit Datenschutz.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Schweizer Nationalrat hat eine Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2035 abgelehnt. HotellerieSuisse kritisiert die Entscheidung. Nach der Entscheidung des Nationalrates wird sich nun der Ständerat mit der Vorlage befassen.

Marmelade kehrt zurück, Honig wird transparent: Die reformierten EU-Frühstücksrichtlinien bringen ab Juni 2026 neue Kennzeichnungspflichten auf das Buffet. Warum die strengeren Herkunftsangaben beim Honig den Einkauf verändern und neue Chancen für regionale Frühstückskonzepte bieten.

Der Deutsche Tourismusverband fordert anlässlich einer Bundestagsanhörung eine langfristige Absicherung der Finanzierung für die touristische Infrastruktur: Nur mit verlässlichen Förderinstrumenten könnten die Ziele der Nationalen Tourismusstrategie realisiert werden.

Die EU-Kommission hat erstmals Strategien für Inseln und Küstenregionen vorgestellt. Im Fokus stehen touristisch geprägte Gebiete, die mit Klimawandel, Wohnraummangel, saisonalen Arbeitsmärkten und einer hohen Abhängigkeit vom Tourismus konfrontiert sind.

Der Hotelverband Deutschland fordert eine Klarstellung der EU-Kommission zur Auslegung der Verpackungsverordnung PPWR. Nach Ansicht des Verbands könnten Hotels und Gastronomiebetriebe sonst fälschlicherweise als Hersteller von Verpackungen eingestuft werden.

Die Europäische Kommission hat wegen der Registrierungspflicht für Reisende ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet. Die spanischen Hotelverbände FEHM und CEHAT begrüßen den Schritt und fordern die sofortige Aufhebung der Regelung.

Ein Bündnis aus 14 Wirtschaftsverbänden fordert die Bundesregierung zur Modernisierung des Arbeitszeitrechts auf. Im Zentrum steht die Forderung nach einer Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.

Der Deutsche Tourismusverband fordert angesichts steigender kommunaler Kosten eine breitere Finanzierungsbasis für touristische Infrastrukturen. Dabei werden insbesondere Gästebeiträge und Tourismusabgaben als Mittel zur Sicherung der regionalen Attraktivität hervorgehoben.

Wie schon 2015 scheitert Hamburg mit seinen Olympia-Plänen am Willen der Bevölkerung. Das ist auch eine Niederlage für den Senat und seinen Bürgermeister Peter Tschentscher. Wirtschaftsverbände bedauerten das Nein zu Olympia.

Urlaub in Deutschland könnte für viele angesichts der angespannten Weltlage eine realistische Option werden. Profitieren dürften nach Ansicht des Tourismus-Koordinators vor allem küstennahe Regionen.