Kein Mundschutz, kein Mindestabstand: Thüringen will Corona-Beschränkungen beenden

| Politik Politik

Mundschutz, Mindestabstand und Kontaktbeschränkungen könnten für viele Thüringer bald der Vergangenheit angehören. Denn nach dem Willen von Ministerpräsident Ramelow soll der allgemeine Lockdown Anfang Juni enden.

Das Land Thüringen will Anfang Juni die allgemeinen Corona-Beschränkungen beenden. Damit würden landesweite Vorschriften zu Mindestabständen, dem Tragen von Mund-Nasen-Schutz sowie Kontaktbeschränkungen der Vergangenheit angehören. «Ab 6. Juni möchte ich den allgemeinen Lockdown aufheben und durch ein Maßnahmenpaket ersetzen, bei dem die lokalen Ermächtigungen im Vordergrund stehen», sagte Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) den Zeitungen der Mediengruppe Thüringen (Samstag). Die Details sollen nach Angaben einer Regierungssprecherin in der Kabinettssitzung am Dienstag beraten werden.

An die Stelle der landesweiten Vorgaben sollen dann nur noch lokale Maßnahmen treten, wenn in einer Region eine bestimmte Infektionsrate überschritten wird. Dafür ist ein Grenzwert von 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche im Gespräch. Der Wert wird nach den zuletzt von der Staatskanzlei veröffentlichten Infektionszahlen lediglich in einem Landkreis überschritten: dem Kreis Sonneberg im Süden des Freistaates. Den Plänen zufolge soll der Landeskrisenstab aufgelöst und durch ein Alarmsystem ersetzt werden, bei dem das Gesundheitsministerium die zentrale Steuerung übernimmt.

Ein ähnliches Vorgehen gibt es in Thüringen bereits mit Blick auf Regionen mit einer besonders hohen Infektionsrate. Liegt diese in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt über dem Wert von 50, müssen die örtlichen Behörden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ergreifen, die über die Vorgaben des Landes hinausgehen. Das hatte bisher die Kreise Greiz und Sonneberg getroffen. Dabei hatten die Landratsämter unter Kontrolle des Gesundheitsministeriums strengere Beschränkungskonzepte ergreifen müssen.

Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes gilt bis 5. Juni. Dann sollen den Angaben nach auch für Schulen und Kindergärten weitere Schritte hin zu einem regulären Betrieb gegangen werden, hieß es. Dazu müssten Lehrer und Erzieher die Möglichkeit erhalten, auch ohne Krankheitssymptome auf das Virus Sars-CoV-2 getestet zu werden. Die Kosten dafür soll den Plänen zufolge das Land tragen.

Nach Zahlen der Staatskanzlei lag die Infektionsrate landesweit zuletzt bei 5,8 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche. Insgesamt haben sich in Thüringen bisher nachweislich mehr als 2800 Menschen mit dem Coronavirus infiziert, 151 sind an oder mit einer solchen Infektion verstorben. Die Zahl der inzwischen genesenen Patienten wird auf mehr als 2400 geschätzt

Baden-Württemberg geht diesen großen Schritt dagegen noch nicht. «Die Länder sind sehr unterschiedlich vom Virus betroffen, was im gewissen Rahmen auch zur unterschiedlichen Handhabung der Maßnahmen führt», sagte ein Sprecher der Landesregierung am Samstag. Pläne wie in Thüringen kämen derzeit für Baden-Württemberg nicht in Betracht. «Wir lockern die Maßnahmen stetig, aber Schritt um Schritt und mit Umsicht», sagte der Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das bestehende Minijob-System steht im Zentrum einer politischen Debatte. Eine Gruppe von Unions-Bundestagsabgeordneten sehen in der geringfügigen Beschäftigung einen „Systemfehler“, der reguläre Arbeit verdrängt und unsozial sei. Der DEHOGA Bundesverband hingegen warnt eindringlich vor den Konsequenzen einer Abschaffung.

Studierende in Niedersachsen sollen bald wieder ein warmes Mittagessen für 2,50 Euro bekommen. SPD und Grüne im Landtag wollen das sogenannte «Niedersachsen-Menü» an allen Hochschulen im Land neu auflegen. Fünf Millionen Euro sind dafür eingeplant.

Darf die EU Kriterien für die Festsetzung von angemessenen Mindestlöhnen vorgeben? Das höchste europäische Gericht sagt in einem neuen Urteil Nein. Auf die Höhe des Mindestlohns in Deutschland hat die Entscheidung keine direkte Auswirkung.

Macht ein EU-Urteil Änderungen am deutschen Mindestlohn-System notwendig? Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie die Politik blicken an diesem Dienstag gespannt nach Luxemburg.

Vertreter von Bundesregierung, Bundesländern, Wirtschaft und Gewerkschaften haben für die duale Berufsausbildung in Deutschland geworben und auf akute Probleme auf dem Ausbildungsmarkt hingewiesen. Die Lage sei mehr als herausfordernd, sagte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche.

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) fordert eine rasche und dauerhafte steuerliche Entlastung für das Gastgewerbe. Der Verband sieht darin einen entscheidenden Faktor für die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität der Innenstädte.

Die im Europäischen Parlament angestoßenen Pläne für ein Bezeichnungsverbot von Fleisch-Namen für pflanzliche Ersatzprodukte stoßen im Bundestag auf breite Ablehnung. Quer durch fast alle Fraktionen äußerten Abgeordnete Kritik an einem möglichen Verbot von Begriffen wie „Tofu-Wurst“ oder „Veggie-Burger“.

Die wiederholte Blockade in Washington hat für das US-Hotelgewerbe bereits zu massiven Verlusten geführt. Über 30 Branchenverbände richten einen verzweifelten Appell an die politischen Entscheidungsträger.

Der Mindestlohn steigt wie geplant zum 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde und ein Jahr später um weitere 70 Cent auf 14,60 pro Stunde. Das Bundeskabinett beschloss in Berlin eine entsprechende Verordnung.

Bundesagrarminister Alois Rainer spricht sich gegen ein Verbot von Bezeichnungen wie «Veggie-Schnitzel» oder «Tofu-Wurst» für pflanzliche Lebensmittel aus. Es würde «unglaublich hohe Kosten für die Wirtschaft» sowie Bürokratie verursachen, sagte der CSU-Politiker vor einem Treffen mit einem EU-Amtskollegen in Luxemburg.