Kein neuer Anlauf für Corona-Arbeitsschutzregel

| Politik Politik

Das Bundesarbeitsministerium hat mitgeteilt, dass die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel entgegen bisheriger Planung nicht mehr überarbeitet wird. Es wird also keine sog. technische Regel mehr in Kraft treten, die die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ergänzt und konkretisiert. Dies sei ein Erfolg der Arbeitgeberbank im zuständigen Ausschuss ASTA des Ministeriums, sagt der DEHGOA Bundesverband. Die Arbeitgebervertreter hatten wiederholt den vorgelegten Entwürfen der Arbeitsschutzregel ihre Zustimmung verweigert. Denn diese sehr detaillierten Vorgaben hätten keinen Mehrwert für die betriebliche Praxis gebracht und wären im derzeitigen Stadium überflüssig gewesen.

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung läuft allerdings nach derzeitigem Stand noch bis zum 7. April 2023. Sie sieht vor, dass der Arbeitgeber auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung in einem betrieblichen Hygienekonzept die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen und umzusetzen hat. Bei der Gefährdungsbeurteilung sind u.a. die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern, das infektionsschutzgerechte Lüften von Innenräumen, die Verminderung betriebsbedingter Personenkontakte und die Möglichkeit für Homeoffice zu prüfen. Außerdem hat der Arbeitgeber Masken bereitzustellen, wenn der Mindestabstand unterschritten wird und keine weiteren Schutzmaßnahmen zum Infektionsschutz bestehen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zahlreiche Wirte an der Frankfurter Bockenheimer Landstraße wenden sich gegen den geplanten Straßenumbau. In einem offenen Brief fordern sie Verkehrsdezernent Yannick Schwander auf, die vorgesehene Verkehrsführung zu überarbeiten.

Mit deutlicher Kritik reagiert der Dehoga auf den Kabinettsbeschluss zur Einkommensteuerreform. Wer sich politisch zum Minijob bekenne, müsse ihn auch bezahlbar halten, so Verbandspräsident Guido Zöllick.

Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen müssen erstmals Belegungsdaten über die Datendrehscheibe der Bundesnetzagentur übermitteln. Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland verweist bei der Umsetzung auf die entscheidende Rolle einer zentralen Infrastruktur auf Landesebene.

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.