Keine Arbeit ohne Corona-Test? Bundesrichter entscheiden Präzedenzfall

| Politik Politik

Mit ihrem Widerstand gegen eine vom Arbeitgeber verordnete Corona-Testpflicht hat sich eine Flötistin der Bayerischen Staatsoper durch alle Gerichtsinstanzen gekämpft: Am Mittwoch sollen nun Deutschlands höchste Arbeitsrichter in Erfurt entscheiden, ob Arbeitgeber ihren Angestellten Corona-Tests vorschreiben können. Rechtlich geht es um das Weisungsrecht von Arbeitgebern und die Konsequenzen daraus. Damit landet ein weiterer Corona-Streitfall vor dem Bundesarbeitsgericht.

Offen ist, ob sich die Bundesarbeitsrichter bei ihrer Entscheidung an einem Tarifvertrag für Orchestermusiker orientieren wie die Vorinstanzen in München, oder ein Grundsatzurteil fällen. Dies hätte nach Ansicht von Fachleuten Auswirkungen auf Zehntausende Arbeitnehmer, wenn die Zahl der Corona-Infektionen im Herbst in Deutschland wieder drastisch steigen sollte. «Ein Grundsatzurteil kann für die nächste Infektionswelle entscheidende Hinweise zur Abwägung von Daten- und Gesundheitsschutz geben», sagt der Bonner Arbeitsrechtsprofessor Gregor Thüsing.

Keine Arbeit ohne Test

Die Orchestermusikerin weigerte sich, wie von ihrem Arbeitgeber vorgeschrieben, zum Spielzeitbeginn 2020/21 einen PCR-Test zu absolvieren. Das Hygienekonzept der Staatsoper in München sah vor, dass sich alle Mitarbeiter bei Dienstantritt kostenfrei testen lassen. Sonst sollten sie von Proben und Aufführungen ausgeschlossen werden. Auf die Test-Verweigerung der Flötistin reagierte der Arbeitgeber prompt - keine Arbeit und damit kein Gehalt waren die Konsequenz.

Noch keine staatlichen Vorgaben

Der Fall spielt in einer relativ frühen Phase der Corona-Pandemie, im August 2020, als viele Regelungen und Verordnungen noch im Entstehen waren. Eine staatlich verordnete Pflicht zu Tests für ungeimpfte Arbeitnehmer jenseits von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bestand erst von November 2021 bis März 2022. Die Bayerische Staatsoper stellte - wie viele andere Arbeitgeber in Deutschland auch - ein eigenes Hygienekonzept für ihre zu diesem Zeitpunkt etwa 1000 festen Mitarbeiter auf, darunter 140 Orchestermusiker.

Was die Klägerin will

Die Flötistin pocht darauf, dass ihr Gehalt für die Monate August bis Oktober 2020 nachgezahlt wird. Sie vertritt die Auffassung, dass es keine rechtliche Grundlage für anlasslose, allgemeine PCR-Tests gab und weder Datenschutz noch Arztgeheimnis gewahrt worden seien.

Ihr Arbeitgeber begründet sein Vorgehen mit einem Tarifvertrag für Orchestermusiker (TVK), bei dem es einen Passus zum Ausschluss ansteckender Krankheiten gibt. Die ersten beiden Instanzen in Bayern wiesen die Klage der Flötistin ab und verneinten Gehaltsnachzahlungen. Sie beriefen sich allerdings auf den Tarifvertrag. Arbeitsrechtler Thüsing hofft nun, dass grundsätzlich über Weisungsrechte entschieden wird. (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Sollten Steueraufschläge für Cola und Limo kommen, um Anreize für gesündere Ernährung zu setzen? Die Gesundheitsministerin ist dafür. Doch das letzte Wort in der Regierung ist noch nicht gesprochen.

Ein Verbändebündnis warnt vor einer Ausweitung der Kennzeichnung der Tierhaltung auf verarbeitete Lebensmittel und die Gastronomie. Die Verbände befürchten steigende Preise für Verbraucher und einen bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe.

Der Hotelverband Deutschland plant mit „IHA Inside 2026“ ein Branchentreffen am Nürburgring. Auf dem Programm stehen Fachvorträge, Wettbewerbe und ein begleitendes Rahmenangebot.

Ein Verbändebündnis warnt vor einer Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Lebensmittel und die Gastronomie. Die Verbände befürchten steigende Preise für Verbraucher und einen bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes Tierhaltungskennzeichnung vorgelegt. Ziel ist laut Entwurf eine grundlegende Reform und Ausweitung der Kennzeichnungspflichten, insbesondere auf die Außer-Haus-Verpflegung wie Restaurants, Kantinen und Imbisse.

Das lange geplante staatliche Tierhaltungslogo für Fleisch soll nach Plänen des Bundesagrarministeriums im nächsten Jahr mit mehreren Änderungen eingeführt werden - und zwar außer in Supermärkten auch in Restaurants und Kantinen.

Sandra Warden arbeitet seit fast 25 Jahren beim DEHOGA Bundesverband. Dort verantwortet sie als Geschäftsführerin die Bereiche Arbeitsmarkt und Tarifpolitik. In der aktuellen Darstellung der Bundesgeschäftsstelle auf der Website des Verbandes wird sie derzeit nicht aufgeführt. Auf Anfrage von Tageskarte zu den Änderungen reagiert der Verband knapp.

50 Cent extra für Einwegbecher & Co.: Die Verpackungsteuer in Potsdam sorgt für Riesen-Ärger. Verbände warnen vor Unmut beim Verbraucher wegen Preissprüngen und hohem Bürokratie-Aufwand.

Google steht unter Druck: Die von Künstlicher Intelligenz betriebenen Chatbots werden zunehmend zur Konkurrenz. Brüssel will dem Wettbewerb nicht im Weg stehen - im Gegenteil.

Der DEHOGA und weitere Wirtschaftsverbände kritisieren die geplante steuerfreie 1.000-Euro-Prämie. Sie sehen darin eine zusätzliche Belastung für Unternehmen in einer angespannten wirtschaftlichen Lage.