Koalition will Wochenarbeitszeit statt Acht-Stunden-Tag

| Politik Politik

Union und SPD haben sich vorgenommen, statt des üblichen Acht-Stunden-Tags einen wöchentlichen Rahmen für die Arbeitszeit einzuführen. Dies geht aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hervor. Das Vorhaben soll aber in Absprache mit Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgestaltet werden.

Im Textentwurf heißt es: «Beschäftigte und Unternehmen wünschen sich mehr Flexibilität. Deshalb wollen wir im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit schaffen – auch und gerade im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zur konkreten Ausgestaltung werden wir einen Dialog mit den Sozialpartnern durchführen.»

Der DEHOGA fordert seit Jahren die Umstellung auf die Wochenarbeitszeit. Und spricht sich dafür aus, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen einer Wochenarbeitszeit über die Verteilung der Arbeitszeit selbst entscheiden sollten. Die geplante Einführung einer Wochenarbeitszeit nach EU-Recht anstelle der bisherigen täglichen Höchstarbeitszeit bezeichnet DEHOGA-Präsident Zöllick als „richtigen Schritt hin zu mehr Flexibilität im Arbeitsmarkt“ und hebt hervor: „Diese Reform entspricht der Lebensrealität und dem Wunsch unserer Unternehmerinnen und Unternehmer ebenso wie vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“ Die Absichtserklärungen, Bürokratie abzubauen, begrüßt der DEHOGA-Präsident ebenso.

Die Gewerkschaften haben große Bedenken gegen die mögliche Ausweitung der täglichen Arbeitszeit. Sie befürchten das Ende des üblichen Acht-Stunden-Tags, der seit 1918 in Deutschland gilt. Bisher heißt es im Arbeitszeitgesetz: «Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.» Nur in Ausnahmen sind zehn Stunden pro Tag möglich.

Die Koalition hat zudem vereinbart, «die Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeit unbürokratisch» zu regeln und für kleinere Unternehmen angemessene Übergangsregeln vorzusehen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.

Die Europäische Kommission will Mitgliedstaaten und Kommunen mit dem geplanten Affordable Housing Act zusätzliche Instrumente gegen Wohnungsdruck an die Hand geben. Ein Schwerpunkt des Vorhabens sind Maßnahmen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen wie Airbnb.