Koalitionsvertrag - Union und SPD wollen Gastronomie-Mehrwertsteuer senken

| Politik Politik

Die wohl zukünftige Regierung aus CDU, CSU und SPD hat sich auf die Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie verständigt. Der Koalitionsvertrag, der am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde, sieht vor, dass die Umsatzsteuer auf Essen in Restaurants dauerhaft auf sieben Prozent sinken soll.

In dem Koalitionsvertrag steht geschrieben: "Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird zum 1.1.2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert."

Bereits die Arbeitsgruppenvorschläge für ein künftiges Regierungsprogramm und das vorherige Sondierungspapier zu einer möglichen Koalition hatten unstrittig vorgesehen, dass die Umsatzsteuer für Speisen dauerhaft auf sieben Prozent reduziert werden soll. Mit der Aufnahme in den Koalitionsvertrag kommt die Branche einer gesetzlichen Umsetzung des Themas, dem neben den Bundestag auch der Bundesrat zustimmen muss, ein erhebliches Stück näher.

Die SPD-Bundesvorsitzende Saskia Esken sagte dazu Anfang März, dass die Senkung ein gemeinsames Anliegen mit CSU-Chef Markus Söder gewesen. Auch Söder bestätigte damals die geplante Senkung die geplante Senkung, auf das sich beide Seiten nach tagelangen Verhandlungen verständigt hatten. Ziel sei es, Gastronomie und Verbraucher zu entlasten.

Während der Pandemie hatte die Bundesregierung das Gastgewerbe bereits zeitweise mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterstützt. Seit dem 1. Januar 2024 gilt für Speisen in der Gastronomie wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) begrüßt die Einigung von CDU, CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag 45 Tage nach der Bundestagswahl. „Deutschland braucht gerade jetzt eine handlungsfähige Regierung“, erklärt DEHOGA-Präsident Guido Zöllick. „Der am Mittwoch vorgestellte Koalitionsvertrag enthält wichtige Verbesserungen für unsere Branche – wie die Umsatzsteuerreduzierung für Speisen in der Gastronomie zum 1. Januar 2026 auf dauerhaft sieben Prozent, die Wochenarbeitszeit und Bürokratieabbau. Damit werden wichtige Weichen für die Zukunft der 200.000 gastgewerblichen Betriebe und ihrer zwei Millionen Beschäftigten gestellt.“

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverbandbegrüßt die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD. DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer wörtlich: „Deutschland braucht in vielerlei Hinsicht klare Entscheidungen und mutige Reformen. Und konkret auf unsere Branche bezogen sehen wir, dass die Verhandler die mehr als angespannte Lage des Gastgewerbes erkannt und Lösungen für die drei drängendsten Probleme des Gastgewerbes gefunden haben: Den reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Speisen, der die regionale Wirtschaft in Gänze ankurbeln wird, die Umstellung auf eine Wochenarbeitszeit, die branchenübergreifend den Wünschen der Mitarbeiter gerecht wird sowie ein deutliches weniger hinsichtlich bürokratischer Auflagen, wovon alle profitieren werden.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.