Kommen jetzt EU-Vorgaben für Döner?

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Eine türkische Erzeugergruppe setzt sich für einen einheitlichen EU-Döner ein, was zu höheren Preisen führen könnte. Die Gruppe stellte im April den Antrag, den Döner als „garantiert traditionelle Spezialität“ (TSG) in der Europäischen Union zu schützen. Laut „Bild“ erhebt jedoch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Einspruch:

Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin der Dehoga: „Unabhängig davon, ob „Döner“ überhaupt als „garantiert traditionelle Spezialität“ zu schützen möglich ist, ist festzuhalten, dass ein Döner in Deutschland andere Zutaten enthält und anderen Herstellungsweisen folgt, als die, die in dem Antrag genannt werden.“

Kommen feste EU-Vorgaben für Döner?

Würde der Antrag angenommen, gäbe es EU-weit festgelegte Zutaten und Zubereitungsweisen für Döner. Nur Fleischspieße, die diesen Vorgaben entsprechen, dürften dann noch als Döner verkauft werden. Dies könnte die Preise beeinflussen – bereits jetzt kostet ein Döner durchschnittlich sieben Euro.

Hartges warnt vor „gravierenden Konsequenzen für gastronomische Betriebe und Verbraucher“. Gastronomen dürften ihre Fleisch-Taschen dann nicht mehr als Döner verkaufen und müssten neue Bezeichnungen finden, was zu Abgrenzungsproblemen und Rechtsunsicherheiten führen könnte.

Laut Hartges sind die EU-Vorgaben unnötig. Was einen deutschen Döner ausmacht, sei in den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission bereits klar und detailliert festgeschrieben. „Diese Anforderungen sind in Deutschland gelernt, akzeptiert und beliebt,“ so Hartges in der „Bild“. Der im EU-Antrag beschriebene Döner entspräche nicht dem deutschen Döner.

Deutscher Döner müsste umbenannt werden

Der Ausgang der Döner-Debatte ist noch unklar. Die „Bild“ berichtet von mehreren Einsprüchen aus Deutschland bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), darunter vom Dehoga, der Fleischwarenindustrie und dem Lebensmittelverband Deutschland.

Eine Sprecherin der BLE erklärte gegenüber der „Bild“, dass die Einsprüche bis zum 24. Juli an die EU-Kommission weitergeleitet werden. Dann folgt ein Konsultationsverfahren, bei dem auch das Europäische Parlament einbezogen wird. Es steht also noch ein längerer Prozess bevor, bis über den EU-Döner entschieden wird.


 

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