Kommunen auf Abstand: Verpackungssteuer überzeugt viele Städte nicht

| Politik Politik

Abfalleimer quellen über, Müll liegt im Park - doch eine Verpackungssteuer für Einwegprodukte halten etliche Städte in Brandenburg derzeit für wenig sinnvoll. Dabei ist die Einschätzung insgesamt unterschiedlich, denn einige Kommunen befassen sich zumindest mit der Abgabe auf Pappbecher und Aluschalen.

Städte wie Brandenburg an der Havel und Prenzlau in der Uckermark etwa gaben an, dass sie die Verwaltungskosten scheuen und eine weitere finanzielle Belastung der Bevölkerung sowie den Mehraufwand für Betriebe ablehnen. Das ergab eine Anfrage bei mehreren Städten. 

Zahlen müssen die kommunale Abgabe Verkäufer, die Speisen und Getränke in Einwegverpackungen etwa zum Mitnehmen anbieten. Es gibt Kritik, dass am Ende aber die Verbraucher draufzahlen müssen. 

Aufwand schreckt Städte ab

Hennigsdorf argumentiert, der Aufwand für die Betriebe der Gastronomie sei sehr hoch und «für unsere um ihr Überleben kämpfenden Gaststätten» nicht zu rechtfertigen. Die Stadt verwies auch auf eine Studie der Universität Tübingen aus dem Jahr 2023. Damals ergab die Untersuchung, dass die Einführung einer Verpackungssteuer die Müllmenge in den städtischen Abfalleimern von Tübingen, gemessen am Gewicht, nicht reduziert habe. Die Universitätsstadt in Baden-Württemberg hat als erste Stadt eine solche Abgabe eingeführt. 

Potsdam plant Verpackungssteuer dieses Jahr

Die Landeshauptstadt Potsdam plant die Einführung einer solchen Abgabe nach dem Vorbild von Tübingen in diesem Jahr. Eine Entscheidung im Stadtparlament steht jedoch noch aus. Wirtschaftsverbände protestierten.

Andere Städte prüfen Möglichkeiten

Frankfurt (Oder) teilte auf Anfrage mit, die Stadt prüfe derzeit, welche Optionen für die Stadt zur Müllvermeidung am praktikabelsten seien. «Was aber jetzt schon deutlich wird: Ohne zusätzliches Personal und damit zusätzliche Kosten wird die Verpackungssteuer kaum umsetzbar sein», hieß es.

Die Stadt Oranienburg bewertet die Möglichkeit zur Erhebung einer Verpackungssteuer positiv. «Eine Verpackungssteuer kann den Müll in öffentlichen Mülleimern, auf der Straße und in Parks reduzieren sowie zusätzliche Einnahmen für die Stadtkasse generieren.» Eine abschließende Entscheidung zu einer Einführung habe die Stadt bislang aber nicht getroffen. «Es ist genau zu prüfen, ob der hohe Verwaltungsaufwand für die Erhebung und Durchsetzung der Steuer in einem guten Verhältnis zum Ergebnis steht.» Die Stadt Neuruppin erklärte, sie halte vielmehr eine eindeutige Position und Vorgaben auf Bundesebene dazu für wünschenswert.

Städte beklagen Müllablagerungen 

Die Kommunen beklagen immer wieder, dass Bauschutt in Wälder gekippt wird. Sperrmüll wird einfach auf die Straße gestellt, Abfall an Altkleidercontainern entsorgt. Bei Problemen mit illegalen Ablagerungen verhängen Städte in Brandenburg immer wieder Verwarn- und Bußgelder. Die Höhe ist ganz unterschiedlich.

Verwarn- und Bußgelder werden fällig

Einige Beispiele: Das Ordnungsamt von Hennigsdorf, etwa 20 Kilometer von Berlin entfernt, erfasste im vergangenen Jahr 400 Verstöße in Sachen Müll. Sie reichten vom einfachen Müllbeutel, nicht zurückgebrachten Einkaufswagen und Sperrmüllresten bis hin zur großen illegalen Gewerbemüllablagerung. 

In Prenzlau im Nordosten Brandenburgs wurden laut Stadtverwaltung 54 Müllablagerungen im Jahr 2025 gemeldet. Das Verwarngeld beträgt dort 55 Euro, Bußgelder können bis zu 300 Euro betragen. In Neuruppin kann illegale Müllentsorgung mit mindestens 5 Euro und höchstens 1.000 Euro geahndet werden, hieß es. Hier habe das Ordnungsamt vier Ordnungswidrigkeiten in den Jahren 2024 und 2025 geahndet. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.

Unternehmen, die in Baden-Württemberg Corona-Hilfen zurückzahlen mussten, können jetzt auf eine Erstattung hoffen. Was das für 62.200 Betriebe und 437 Millionen Euro bedeutet – und warum das Finanzministerium jetzt am Zug ist.