Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind verpflichtet, regelmäßig einen negativen Corona-Test vorzuweisen, um ihre Tätigkeit weiter ausüben zu dürfen. Seit dem 11. Oktober 2021 sind diese Tests jedoch nur noch in Ausnahmefällen kostenlos.
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind verpflichtet, regelmäßig einen negativen Corona-Test vorzuweisen, um ihre Tätigkeit weiter ausüben zu dürfen. Seit dem 11. Oktober 2021 sind diese Tests jedoch nur noch in Ausnahmefällen kostenlos.
Übernimmt ein Arbeitgeber die Kosten für diese Corona-Tests, wird von einem überwiegend betrieblichen Interesse durch den Arbeitgeber ausgegangen. «Das heißt, die Kostenübernahme stellt für den Arbeitnehmer keinen Arbeitslohn dar und unterliegt weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht», erklärt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Dies gilt für Schnelltests sowie für PCR- und Antikörper-Tests.
Auch wenn Atemschutzmasken durch den Arbeitgeber zur beruflichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden, führt das für die Arbeitnehmer weiterhin nicht zu Arbeitslohn. «Arbeitnehmer müssen sich diesbezüglich also keine Sorgen machen, dass dadurch finanzielle Belastungen drohen», sagt Bauer. (dpa)
Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.
Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.
Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.
Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.
Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.
Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.
Unternehmen, die in Baden-Württemberg Corona-Hilfen zurückzahlen mussten, können jetzt auf eine Erstattung hoffen. Was das für 62.200 Betriebe und 437 Millionen Euro bedeutet – und warum das Finanzministerium jetzt am Zug ist.
Die Österreichische Hotelvereinigung weist die Forderungen des Bauernbundes nach einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung zurück. ÖHV-Präsident Walter Veit fordert stattdessen einen stärkeren Fokus auf Qualität und Tierwohl in der landwirtschaftlichen Produktion.
Andere Länder haben mit einer Zuckersteuer bereits gute Erfahrungen gemacht. Experten der Akademie der Wissenschaften ermuntern zur Einführung auch in Deutschland.
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger fordert die Bundesregierung zu umfassenden Reformen auf. Wenn die Koalition ihre Mehrheit im Bundestag nicht nutze, sei dies schon «hart an der Grenze zur Verantwortungslosigkeit».