Krankschreibungen wieder per Telefon

| Politik Politik

Angesichts weiter hoher Corona-Zahlen sind Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden ab sofort wieder telefonisch und ohne Praxisbesuch möglich. Das entschied der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken am Donnerstag, wie eine Sprecherin bekanntgab. Die Regelung gilt demnach vorerst bis Ende November. Diskussionen gibt es über die neuen Corona-Schutzmaßnahmen mit großen Spielräumen für die Länder, die ebenfalls im Kampf gegen eine Herbst-Welle helfen sollen.

Damit sich in Arztpraxen weniger Menschen anstecken, soll für eine siebentägige Krankschreibung bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nun wieder ein Telefongespräch mit dem Arzt reichen. Ebenfalls telefonisch kann die Krankschreibung für weitere sieben Tage verlängert werden. Die Regelung galt bereits zu Beginn der Corona-Pandemie, war aber zum 1. Juni angesichts der entspannteren Infektionslage ausgelaufen.

Inzwischen seien die Zahlen aber wieder gestiegen, erklärte der Ausschussvorsitzende Josef Hecken. Gleichzeitig beginne in den kommenden Monaten die Erkältungs- und Grippesaison. «Wir wollen volle Wartezimmer in Arztpraxen und das Entstehen neuer Infektionsketten vermeiden», sagte er. Die telefonische Krankschreibung sei eine einfache, erprobte und bundesweit einheitliche Lösung dafür.

Ein Ministeriumssprecher sagte, Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sei sehr froh, dass sein Vorschlag so zeitnah umgesetzt worden sei. Die Chefin des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherungen, Doris Pfeiffer, begrüßte den Schritt ebenfalls. Zu den hohen Inzidenzen komme eine vermutlich hohe Dunkelziffer nicht erkannter Infektionen und die Sorge vor einer weiteren Welle. «Hier kann die telefonische Krankschreibung helfen, Ansteckungen zu vermeiden, wenn Patientinnen und Patienten mit einer Erkältung nicht mehr in die Praxis müssen.» Langfristig aber könne ein Telefongespräch den persönlichen Kontakt mit Ärztin oder Arzt nicht ersetzen.

In der Debatte um neue Schutzmaßnahmen wie Maskenpflichten ab Oktober mahnten Arbeitgeber und Verbände ein einheitliches Vorgehen der Länder an. Nötig seien klare Kriterien dafür, sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter. «Jede übermäßige Belastung von Arbeitgebern, Beschäftigten und Kunden muss ausgeschlossen bleiben.» Auch der Deutsche Lehrerverband und der Verband für Bildung und Erziehung warnten vor einem Maßnahmen-Chaos, wenn sich die Bundesländer nicht untereinander abstimmen.

Am Mittwoch hatten Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann (FDP) ein neues Konzept für die Zeit von Oktober bis Ostern vorgestellt. Im Zentrum steht das Tragen von FFP2- oder medizinischen Masken. So soll bundesweit weiter eine FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen gelten sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Die Länder sollen selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Supermärkten Masken vorschreiben. An Schulen ist eine Maskenpflicht nur noch erlaubt, wenn der Präsenzunterricht gefährdet ist - und dann nur ab der fünften Klasse.

FDP-Fraktionschef Christian Dürr forderte die Länder auf, mit einer Maskenpflicht sensibel umzugehen. «Ich erwarte von den Ministerpräsidenten, dass sie sorgfältig abwägen, wann dieses Instrument notwendig ist», sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Besonders sprach Dürr Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg an.

Es müsse zudem möglich sein, durch entsprechende Vorkehrungen auf Masken in Schulen grundsätzlich zu verzichten, sagte der FDP-Fraktionschef. Lehrerverbandschef Heinz-Peter Meidinger dagegen hält das für falsch. Warum an Grundschulen «selbst im Falle drohender Personalausfälle und Schulteilschließungen keine Maskenpflicht angeordnet werden darf, ist uns völlig unverständlich», sagte er. Die Vorsitzende der Kultusministerkonferenz, Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien, forderte einen nationalen Schulgipfel, um das Vorgehen abzustimmen.

Fragen gibt es aus Sicht mehrerer Länder auch zur weiteren Teststrategie. Es müsse geklärt werden, wie Teststrukturen künftig erhalten und finanziert werden sollten, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD). Niedersachsens Ministerin Daniela Behrens (SPD) nahm den Bund in die Pflicht. Wenn er Tests etwa in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vorsehe, müsse er sie auch sicherstellen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.