Kurzarbeitergeld: Bundesregierung kürzt Erstattung der Beiträge zur Sozialversicherung

| Politik Politik

Mit einer Verordnung des geschäftsführenden Bundesarbeitsministers Hubertus Heil, die am Mittwoch das Kabinett passierte, wird die maximale Bezugsdauer von 24 Monaten für weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängert.  Allerdings sieht die Verordnung vor, dass den Arbeitgebern künftig nur noch 50 Prozent der von ihnen während der Kurzarbeit allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden. Ausnahmen gelten nur noch, wenn die Beschäftigten während der Kurzarbeit an beruflicher Weiterbildung teilnehmen.

„Diese nur teilweise Verlängerung der Corona-Sonderregelungen für die Kurzarbeit wird definitiv nicht ausreichen, um Arbeitsplätze in den von Betriebsschließungen, 2GPlus und Stornierungswellen betroffenen Unternehmen des Gastgewerbes zu sichern,“ heißt es aus dem DEHOGA Bundesverband. Der Verband werde daher weiter dafür kämpfen, dass Unternehmen und Beschäftigte des Gastgewerbes in der vierten Welle weiter abgesichert werden. Dazu gehöre insbesondere die kurzfristige Verlängerung von zwei unverzichtbaren Erfolgsparametern des bisherigen Corona-Kurzarbeitergeldes.

Zum einen müsse die 100-prozentige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei pandemiebedingter Kurzarbeit unbedingt erhalten bleiben. Die Betriebe könnten angesichts aktuell wieder massiver Umsatzausfälle keine Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter finanzieren, die sie tatsächlich nicht einsetzen können. Ein massenhafter Arbeitsplatzabbau wäre vorprogrammiert, so der Verband.

Zum zweiten müssten die erhöhten Leistungssätze des Kurzarbeitergelds ab dem vierten und siebten Monat unbedingt ebenfalls verlängert werden. Denn anderenfalls würde unter Beschäftigten, die im Januar wieder auf 60 Prozent Kurzarbeitergeld zurückfallen, eine massive Abwanderungswelle in Gang gesetzt.

„Beides muss unbedingt vermieden werden! Hier sind jetzt die zukünftige Ampel-Regierung und die neue Bundestagsmehrheit gefordert“, so der DEHOGA.

Bundesarbeitsministers Hubertus Heil glaubt dagegen, die richtigen Instrumente gefunden zu haben: „Für viele Betriebe ist nicht absehbar, wann sie das Vorkrisenniveau wieder erreichen können“, sagte der SPD-Politiker. Nicht auszuschließen sei, dass in vielen Bundesländern „weitere verschärfte Maßnahmen“ ergriffen werden müssten. Es könne zu „deutlichen Auswirkungen auf den lokalen Einzelhandel, das Gastgewerbe und den gesamten Dienstleistungsbereich“ kommen, sagte Heil. Außerdem belasteten pandemiebedingte Lieferschwierigkeiten die Produktion.

Die heutige verabschiedete Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung regelt im Einzelnen:

  • Mit der Verordnung wird die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bis zu 24 Monaten nutzen zu können, für weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängert.
  • Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben weiterhin bis zum 31. März 2022 herabgesetzt:
  • Die Zahl der Beschäftigten, die im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 Prozent abgesenkt und
  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung von konjunkturellem Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld wird weiter vollständig verzichtet.
  • Der Zugang für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer zum Kurzarbeitergeld bleibt bis zum 31. März 2022 eröffnet.
  • Den Arbeitgebern werden die von ihnen während der Kurzarbeit allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 50 Prozent auf Antrag in pauschalierter Form erstattet.
  • Weitere 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge werden den Arbeitgebern erstattet, wenn ihre Beschäftigten während der Kurzarbeit an einer unter bestimmten Voraussetzungen geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen. Auch können die Lehrgangskosten für diese Weiterbildungen abhängig von der Betriebsgröße ganz oder teilweise erstattet werden.

Die Änderungen treten mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2022 außer Kraft. (Mit dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Die Wirtschaft sagt: Das reicht noch lange nicht. Zu dem Paket gehört auch der Wegfall der Meldebescheinigung für inländische Übernachtungsgäste.

In Frankreich dürfen pflanzliche Alternativen zu Fleischprodukten nicht mehr mit traditionellen Fleischbegriffen beworben werden. Schnitzel, Steak und Schinken müssen jetzt eindeutig tierischen Ursprungs sein und dürfen nicht aus pflanzlichen Proteinen bestehen.

Die Nachwirkungen der Corona-Pandemie, der anhaltend hohe Kostendruck, fehlende Mitarbeiter, dazu wachsende Ansprüche an das gastronomische Angebot: Die Contract Caterer in Deutschland stehen vor vielfältigen Herausforderungen.

Am Hessischen Landesarbeitsgericht wollte die Bahn den Lokführerstreik stoppen - und hat auch in zweiter Instanz verloren. Damit geht der Ausstand der GDL weiter.

Millionen Lieferdienst- und Taxifahrer großer Online-Plattformen können auf bessere Arbeitsbedingungen hoffen. Die EU-Staaten sprachen sich für neue Vorgaben aus, um etwa Scheinselbstständigkeit besser zu verhindern, wie die belgische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte.

Die Lokführergewerkschaft GDL will ab Dienstagmorgen im Personenverkehr streiken, im Güterverkehr schon ab Montagabend. Der Konzern versucht, den Arbeitskampf im letzten Augenblick noch zu verhindern.

Der nächste GDL-Streik bei der Bahn startet schon an diesem Montag im Güterverkehr. Ab Dienstagfrüh trifft es auch Reisende und Pendler - und Fluggäste der Lufthansa.

Die EU will Verpackungsmüll den Kampf ansagen. Geplante neue Regeln werden etwa in Europas Supermärkten und Restaurants zu spüren sein. Deutsche Ziele allerdings sind zum Teil ambitionierter. Fragen und Antworten.

Heute startet die ITB in Berlin. Am Freitag beginnt die Internorga in Hamburg. Menschen aus über 180 Ländern kommen diese Woche nach Deutschland. Die aktuellen Streikankündigungen treffen zehntausende Gäste mit voller Wucht. Branchenvertreter bringt das auf die Zinne.

Der nächste Streik der Lokführergewerkschaft GDL wird nach Darstellung der Deutschen Bahn «massive Auswirkungen» auf den Betrieb haben. Die CSU warf der Gewerkschaft in scharfen Worten einen Missbrauch des Streikrechts vor.