Länder bekommen weitgehende Verantwortung für Corona-Lockerungen

| Politik Politik

In der Corona-Krise bekommen die Länder weitgehende Verantwortung für die Lockerung von Beschränkungen - sie sollen aber auch eventuell wieder nötige Verschärfungen garantieren. Die Länder sollen sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt wird. Darüber verständigten sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten bei Beratungen am Mittwoch, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen erfuhr.

Allerdings strichen Bund und Länder den im Entwurf noch genannten Punkt, die Beschränkungskonzepte müssten sich daran orientieren, was vor dem 20. April bundesweit gegolten hatte. Somit entscheiden die Länder nun selbst, wie die Auflagen konkret aussehen müssen.

In der Schalte hatte es zuvor heftige Diskussionen gegeben, weil vor allem die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen diese Obergrenze nicht akzeptieren wollten. Die Kritiker der Zahlenvorgabe warnten davor, dass dann möglicherweise aus Angst vor neuen Beschränkungen einfach weniger getestet werde, um nicht in die Gefahr zu geraten, am Ende über dem Grenzwert zu liegen.

Merkel habe sich jedoch schließlich mit ihrem Vorschlag durchgesetzt, hieß es. Dem Vernehmen nach warnte die Kanzlerin dringend davor, Infektionen zu ignorieren. So habe es in Italien und Frankreich auch begonnen. Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) unterstützte die Obergrenze für Neuinfektionen als «zentralen Bestandteil des Beschlusses. Sonst öffnen wir ohne jede Sicherung», sagte er laut Teilnehmern.

Gerade bei weitreichenden Öffnungen steige wieder die Gefahr einer dynamischen Entwicklung, die schon zu Beginn der Pandemie häufig von lokalen Ereignissen ausging und dann weiterverbreitet wurde, hieß es. Deshalb müsse ab einer gewissen Relevanz auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und einem schnellem Anstieg der Infektionsrate sofort vor Ort mit Beschränkungen reagiert werden.

Bei einem klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, etwa in einer Einrichtung, könne ein Beschränkungskonzept auch nur die Einrichtung umfassen. Bei einem weiter verteilten regionalen Ausbruch und unklaren Infektionsketten müssten aber auch inzwischen aufgehobene allgemeine Beschränkungen regional wieder eingeführt werden. Solche Maßnahmen müssten gelten, bis der Richtwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern mindestens 7 Tage unterschritten werde.

Darüber hinaus könnten auch Mobilitäts-Beschränkungen in besonders betroffenen Gebiete hinein und aus ihnen heraus geboten sein - spätestens dann, wenn die Zahl weiter steige und es keine Gewissheit gebe, dass Infektionsketten umfassend unterbrochen werden konnten.

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Folgen des Iran-Kriegs belasten Autofahrer und Wirtschaft. Mit einer Steuersenkung und einem Krisen-Bonus will die Koalition helfen. Weitere Reformen sollen folgen.

Die Bundesregierung hält an ihren Plänen fest, künftig eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu ermöglichen. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor, die als Bundestagsdrucksache vorliegt.

Berlin will über den Bundesrat eine bundesweite Pflicht für digitale Zahlungsmittel durchsetzen. Auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist eine entsprechende Regelung vorgesehen.

Ein Bündnis mehrerer Branchenverbände spricht sich gegen die geplante Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie aus. Die Organisationen sehen laut Mitteilung zusätzliche Belastungen und fordern ein Aussetzen des Gesetzesvorhabens.

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.