Länder: Kostenloses Schulessen nur mit Geld vom Bund

| Politik Politik

Niedersachsens Landesregierung hält die Bürgerrat-Forderung nach kostenlosen Mittagessen in Schulen und Kitas für richtig, sieht für eine mögliche Umsetzung aber den Bund mit in der Pflicht. Ohne eine hohe finanzielle Beteiligung des Bundes werde das Vorhaben angesichts schwieriger Haushaltslagen von Land und Kommunen nur schwer zu realisieren sein, teilte das Kultusministerium auf Anfrage mit. Auch in der Empfehlung des Bürgerrats heißt es, dass die Maßnahme mindestens zur Hälfte vom Bund bezahlt werden solle (Tageskarte berichtete).

In ihrem Koalitionsvertrag von 2022 hatten SPD und Grüne in Niedersachsen vereinbart, «ein kostenloses und qualitativ hochwertiges, nach Möglichkeit regionales Mittagessensangebot in der Schule» anzustreben. Mit den Kommunen solle über eine mögliche Umsetzung gesprochen werden.

«Dies wäre ein wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit», sagte eine Sprecherin des Hauses von Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) nun. Für manche Kinder und Jugendliche sei das Mittagessen in Kita und Schule die einzige warme Mahlzeit am Tag, erklärte sie. Auch vor dem Hintergrund der Ganztagsbetreuung werde das Thema Verpflegung immer wichtiger.

Kostenfreie Mittagessen für alle Kinder sind die wichtigste von insgesamt neun Empfehlungen eines Bürgerrats des Bundestags zum Thema Ernährung. Zu den weiteren Empfehlungen zählen ein staatliches Label, das bewusstes Einkaufen gesünderer Lebensmittel leichter machen soll, die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Obst und Gemüse in Bio-Qualität bei einer gleichzeitig höheren Steuer auf Fleisch ohne Bio-Qualität sowie eine Altersgrenze von 16 Jahren auf Energy-Drinks. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.