Länder machen Druck: Ermöglichen die Ampel-Parteien jetzt doch den Gastro-Lockdown?

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Nach Bild-Informationen arbeiten die Ampel-Parteien an einem Lockdown für die Gastronomie. Zwar habe der Bund diese Maßnahme nicht für notwendig gehalten, doch auf Wunsch einiger Bundesländer habe man sich dennoch dafür entschieden, dieses Instrument zur Verfügung zu stellen. Demnach handelt es sich bei den Ländern in erster Linie um Bayern*, Baden-Württemberg und Sachsen, wie die Bild berichtete. Tageskarte hatte bereists in der letzten Woche berichtet, dass Bund und Länder in ihrem Maßnahmenpaket auch einen zeitlich befristeten Gastro-Lockdown thematisieren.

Für dieses Vorhaben soll das Infektionsschutzgesetz um eine neue Öffnungsklausel erweitert werden. Die Klausel soll den Landesregierungen weiter gehende Corona-Maßnahmen bis hin zu umfassenden Schließungen in der Gastronomie-Branche ermöglichen.

„Damit wird es den Ländern wieder ermöglicht, neben Clubs und Diskotheken auch Restaurants und Kneipen zu schließen, also einen Gastro-Lockdown zu verhängen. Dies läge dann aber allein in der Hoheit der Länder“, betonte eine Quelle gegenüber Bild.

Bund und Länder haben sich in der letzten Woche auf ein neues Maßnahmenpaket im Kampf gegen die 4. Corona-Welle geeinigt. Bereits in diesem Beschluss ist von der Möglichkeit der „zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten“ die Rede.

Dies bestätigt die Nachrichtenagentur Reuters jetzt mit Verweis auf einen ihr vorliegenden Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes. In dem veränderten Paragraphen 28a des Gesetzes heißt es in dem Entwurf, dass auch künftig die Schließung von Betrieben, Gewerben, Einzel- oder Großhandel untersagt sein soll, „sofern es sich nicht um gastronomische Einrichtungen, Freizeit- oder Kultureinrichtungen oder um Messen oder Kongresse handelt“.

Die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), Ingrid Hartges, äußerte sich dem Bericht zufolge bei »Bild TV« kritisch gegenüber den Weichenstellungen der Politik: »Alle haben sie gesagt, es gibt keinen Lockdown mehr, es gibt zumindest keinen Lockdown mehr für Geimpfte, und jetzt haben wir den Salat.« Sie forderte von den Landesregierungen »praxistaugliche, verhältnismäßige Regelungen«. 2G plus zähle nicht dazu, betonte Hartges.

Bund und Länder haben sich in der letzten Woche auf ein neues Maßnahmenpaket im Kampf gegen die 4. Corona-Welle geeinigt. Die wichtigsten Punkte aus sich des Gastgewerbes sind:

Flächendeckend 2G: Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren möglich. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel ausgeweitet.

Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B. zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25. November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können.

Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend nutzen, wo nötig.

Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden.

In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich.

Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen.

Bund und Länder wollen gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen durchführen dürfen – u.a. auf Apotheker und Zahnärzte.

Zusätzlich soll ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab im Bundeskanzleramt eingerichtet werden, der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und -verteilung erkennen und beheben soll.

Nach vorliegenden Informationen wird bereits in der kommenden Woche ein neuer Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt. Dieser wird dann den Ländern wieder den "Instrumentenkasten" mit den sogenannten eingriffsintensiven Maßnahmen wie Schließung von Restaurants und Verboten von Übernachtungen zur Verfügung stellen.


 

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