Lärmgeplagte Heidelberger erringen vor Gericht mehr Nachtruhe

| Politik Politik

Lärmgeplagte Bewohner der Heidelberger Altstadt haben vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe mehr Nachtruhe erstritten. Wegen lärmbedingter Gesundheitsgefahren haben die klagenden Bürger einen Anspruch auf striktere Schließzeiten für die Gastronomie, wie das Gericht am Donnerstag bekanntgab. Nach dem Urteil der 7. Kammer (Az. 7 K 8944/18) müssen Gaststätten unter der Woche spätestens um Mitternacht dichtmachen. Dies sei für eine Nachtruhe von mindestens sechs Stunden notwendig. In den Nächten zu Samstag und Sonntag muss die Sperrzeit spätestens um 2.30 Uhr beginnen. Diese Maßgaben sind für den Heidelberger Gemeinderat bindend, wie das Gericht betonte.

Die Kläger wollten durchsetzen, dass die Gaststätten werktags um Mitternacht und am Wochenende um 1.00 Uhr schließen müssen. Derzeit müssen die Gastwirte sonntags bis donnerstags um 1.00 Uhr ihre Gäste nach Hause schicken, von Donnerstag auf Freitag um 3.00 Uhr. In den Nächten zum Samstag und Sonntag beginnt die Sperrzeit um 4.00 Uhr.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache wird die Berufung zugelassen.

In anderen Städten Baden-Württembergs steht die Lärmproblematik derzeit nicht auf der Agenda - trotz zunehmender Mediterranisierung. So nennen Fachleute den Trend, das Leben in den öffentlichen Raum zu verlagern. Ein Beispiel gibt die Sprecherin der Stadt Tübingen Sabine Schmincke: Vor 30 Jahren seien Straßencafés eine Ausnahme gewesen, jetzt finde man sie an jeder Ecke. 

Mit einer Schilderaktion macht die Stadt neuerdings auf die Nachtruhe zwischen 22.00 und 6.00 Uhr und das Bußgeld von 60 Euro bei Verstößen aufmerksam. Überdies sei die Zahl der Nachtstreifen des Ordnungsdienstes von vier auf acht erhöht worden. Auch in Ulm hat die Lärmdebatte sich beruhigt. «Es gab mal vor drei Jahren eine Aufwallung, als am Schwörmontag 60 000 bis 70 000 Leute in der Stadt unterwegs waren und Party machten», sagt Frank Raddatz von der Öffentlichkeitsarbeit. Die damalige Diskussion sei wichtig gewesen und habe zu mehr Rücksicht aufeinander geführt.

Auch in Freiburg hat sich die Situation entschärft, seit die Partyszene sich vom Augustinerplatz zu einem Platz mit weniger Wohnungen drum herum verlagert hat. In Mannheim ist das Thema beim Nachtbürgermeister Hendrik Meier aufgehoben. Er versucht als Ansprechpartner für beide Seiten den Ausgleich zwischen Barbetreibern und Anwohnern herzustellen.

Für solche Lösungen spricht sich der Städte- und Gemeindebund aus, den das Thema immer mal wieder beschäftigt. Sprecher Alexander Handschuh: «Wir appellieren an Verständnis und Toleranz auf beiden Seiten und werben für einvernehmliche Regelungen - in den meisten Fällen klappt das.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.