Lage im Brandenburger Gastgewerbe zunehmend angespannter

| Politik Politik

Die Lage im Brandenburger Gastgewerbe wird nach Angaben des Hotel- und Gaststättengewerbes zunehmend angespannter. «Die bei vielen geplanten Weihnachts- und Silvesterumsätze werden nun im zweiten Jahr in Folge niedriger ausfallen, als erhofft», sagte Olaf Schöpe, Präsident des Hotel- und Gaststättenverbandes Brandenburg, auf Anfrage am Mittwoch. Das reiße für viele ein Loch in die Kasse.

Die Ausfälle lägen zwischen 60 und 90 Prozent, teilweise aber auch bei 100 Prozent durch komplette Absagen. Die machten dann komplett dicht. «Alle sind angespannt, viele frustriert und einfach sehr müde», sagte Schöpe der «Märkischen Oderzeitung».

Gerade in den ländlich geprägten Bereichen in Brandenburg sei erfahrungsgemäß das Geschäft im Januar und Februar eher trübe. «Man muss dann vom Ersparten leben», sagte der DEHOGA-Präsident. Es sei nicht gelungen, in den vergangenen zwei Jahren viel anzusparen.

Die Betriebe hätten sich mit Überbrückungshilfen über Wasser gehalten. «Jetzt hängt man wieder am Tropf des Landes oder des Bundes», sagte er. Das wolle die Branche nicht. «Wir wollen gute Gastgeber sein und nicht Bittsteller und um Hilfen bitten», kritisierte Schöpe.

«Wir spüren fortlaufend, dass die Stornierungen anhalten», sagte Schöpe. Nachdem Tanzveranstaltungen verboten worden seien, bleibe in vielen Fällen nur ein nettes Abendessen zu Silvester unter der 2G-Regelung («genesen oder geimpft»). «Das haben sich viele Gäste auch anders vorgestellt», sagte er.

Schöpe rechnet aber nicht damit, dass massenhaft Betreiber aufgeben werden. «Wie im Vorjahr steht aber die Prognose im Raum», sagte er. Es sei aber vieles unwägbar. Die größte Herausforderung sei bereits seit diesem Frühjahr die Personalfrage. «Das wird im kommenden Jahr sich noch einmal verschärfen.» Es werde hoffentlich gelingen, die Mitarbeiter weiter bei Laune zu halten. «Aber ich weiß, dass viele andere Branchen auch Mitarbeiter suchen. Ein wenig Aderlass werden wir spüren», sagte Schöpe. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.