Lauterbach will Ländern vier Kriterien für Hotspots vorschlagen

| Politik Politik

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will den Ländern vier Kriterien zur Bestimmung von Corona-Hotspots vorschlagen. «Ich werde am Montag die Gesundheitsminister der Länder darüber informieren, was aus meiner Sicht die Kriterien sind, nach denen die Länder die Hotspots bestimmen können», sagte der SPD-Politiker am Sonntag im Sender Bild TV mit Blick auf die für den Nachmittag geplante Schalte der Gesundheitsministerkonferenz (GMK).

Dazu gehöre es, wenn in Krankenhäusern wegen Corona planbare Eingriffe nicht mehr gemacht werden könnten, die Notfallversorgung gefährdet sei, in der Pflege Untergrenzen unterschritten würden oder Patienten in andere Krankenhäuser verlegt werden müssten. Mit diesen Kriterien sollten die Länder in der Lage sein, die Hotspot-Regelungen umzusetzen. «Und ich appelliere an die Länder, das jetzt zu machen», sagte Lauterbach weiter.

Die Forderung des bayerischen Gesundheitsministers Klaus Holetschek (CSU) nach einer bundesweiten Verlängerung der Maskenpflicht lehnte Lauterbach ab. «Ob er das vorschlägt oder nicht, das ist vollkommen unerheblich. Es geht rechtlich nicht», sagte der SPD-Politiker, betonte aber, dass auch er selbst gerne die Maskenpflicht
beibehalten hätte, wenn es rechtlich möglich gewesen wäre. Er appellierte jedoch an die Länder, das in den Hotspots zu machen und forderte die großen Supermarktketten erneut auf, in ihren Filialen bundesweit per Hausrecht die Maskenpflicht durchzusetzen. Für Montag erwarte er die Reaktion der Unternehmen auf seinen Appell.

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern wollen am Montag über die Hotspot-Regel für schärfere Corona-Maßnahmen beraten. In den Landesregierungen herrscht Uneinigkeit in der Frage, ob die rechtlichen Voraussetzungen zur Feststellung von Hotspots derzeit erfüllt sind oder nicht. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.